Rechtssichere Beschlussfeststellung: Die Feststellungskompetenz des Leiters sollte zu Beginn explizit durch Mehrheitsbeschluss bestätigt werden, um die vorläufige Verbindlichkeit von Beschlüssen zu sichern und die Klagelast auf die Gegenseite zu verlagern.
Hubertus Scherbarth, LL.M., B.A.