5 Vor- und Nachteile: Wann ist eine Holding-UG sinnvoll?

5 Vor- und Nachteile: Wann ist eine Holding-UG sinnvoll?
Zusammenfassung
  • Steuervorteile durch Schachtelprivileg: Nur 1,5 % Steuerbelastung bei Veräußerungsgewinnen und Gewinnausschüttungen
  • Gutes Kosten-Nutzen-Verhältnis kann durch durch die Nutzung des günstigen Jahresabschluss-Service erreicht werden
  • Geeignet für Gründer, die mit hohen Wertzuwächsen/Gewinnausschüttungen rechnen und sich einen Unternehmensverkauf vorstellen können.

Eine vermögensverwaltende Beteiligungsholding als UG oder GmbH (auch vvUG bzw. vvGmbH) gehört in der Startup-Szene mittlerweile zum Standardreportoire. Doch auch bei normalen Gründungen kann eine zwischengeschaltete Holding sinnvoll sein. In diesem Artikel erfahren Sie, wann dies der Fall ist und worauf Sie achten müssen.

Was ist eine Beteiligungsholding-UG (Finanzholding)?

Eine Beteiligungsholding-UG ist eine Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt), die als reine Beteiligungsgesellschaft fungiert. Sie hält ausschließlich Anteile an einem oder mehreren Unternehmen (Finanzholding) und beschränkt sich auf die Verwaltung dieser Beteiligungen – ohne selbst operativ tätig zu werden.

Reine Beteiligungsholdings, die lediglich Anteile an anderne Unternehmen halten, sind keine Unternehmer im Sinne des Umsatzsteuergesetzes (*Bunjes/Korn, 24. Aufl. 2025, UStG § 2 Rn. 129). Das bedeutet einerseits, dass sie keine Umsatzsteuer abführen müssen und keine Umsatzsteuervoranmeldungen/Umsatzsteuererklärungen abgeben müssen. Andererseits sind Beteiligungsholdings auch nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt.

Da reine Beteiligungsholdings keine Umsatzsteuervoranmeldungen abgeben müssen, ist in aller Regel auch keine unterjährige Buchhaltung notwendig. Programme wie Lexoffice oder sonstige Buchhaltungstools kann man sich in der Regel daher sparen. Es genügt, dass nach Ablauf eines Jahres alle Belege und Kontoauszüge an den Steuerberater zur Jahresabschlusserstellung abgegeben werden.

Die wichtigsten Vorteile einer Beteiligungsholding-UG

  1. Steuervorteil bei der Veräußerung einer Beteiligung: Wenn die Holding Ihre Beteiligung an einem operativen Unternehmen veräußert, kann sie von dem sogenannten Schachtelprivileg profitieren, welches im § 8b Abs. 2 KStG geregelt ist. Die Höhe der Beteiligung, die gehalten bzw. veräußert wird, ist hier ohne Belang (anders bei der Gewinnausschüttung, hierzu sogleich). Hiernach sind Veräußerungsgewinne zu 95% steuerfrei, solange sie in der Holding-UG verbleiben. Es werden also nur 5 % auf der Holding-Ebene mit Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer (insgesamt ca. 30 %) belastet. Dies entspricht einer effektiven Steuerbelastung von 1,5 %. Der Rest der Veräußerungsgewinne können in der Holding steueroptimiert reinvestiert werden.
  2. Steuervorteil bei Gewinnausschüttungen: Von dem Schachtelprivileg können Sie mit Ihrer Holding auch bei Gewinnausschüttungen bzw. Dividenden profitieren. Allerdings greift hier die Steuerbefreiung von 95 % nur, wenn Ihre Holding zu Beginn des Jahres, in das die Gewinnausschüttung fällt, mindestens 10% an dem ausschüttenden Unternehmen hält.
  3. Haftungsbeschränkung: Wie bei der GmbH haftet die Beteiligungsholding-UG nur mit ihrem Gesellschaftsvermögen. Das bedeutet, dass Ihr Vermögen, welches Sie in Ihrer Holding halten, grundsätzlich von einer Insolvenz der operativen Beteiligungsgesellschaften geschützt ist.
  4. Günstige Gründungskosten: Da Sie an Ihrer persönlichen Holding zu 100 % beteiligt sind, können Sie ohne Probleme die Gründung beim Notar mit dem günstigen Musterprotokoll nutzen. Dies gewährleistet eine schnelle und einfache Gründung der Beteiligungsholding-UG.

Diesen Nachteil sollten Sie kennen

Wesentlicher Nachteil der Beteiligungsholding sind die laufenden Kosten, die vor allem jährlich der Jahresabschluss nebst Steuererklärungen verursacht. Konventionelle Steuerberater verlangen hierfür in der Regel zwischen 1.000 und 2.000 Euro pro Jahr.

Über das Resolvio-Portal bietet die Kanzlei Solving Tax jedoch erstmals einen Jahresabschluss-Service an, der aufgrund der Nutzung von Künstlicher Intelligenz bei der Vorbereitung nur 319 € netto pro Jahr kostet.

Durch die Verwendung eines günstigen Jahresabschluss-Services können Sie in Ihrer Holding die laufenden Kosten auch in den ersten Jahren, in denen noch keine Einnahmen aus Beteiligungsveräußerungen oder Gewinnausschüttungen anstehen, stark reduzieren, sodass die Kosten-Nutzen-Relation besonders attraktiv wird.

Wann ist eine Beteiligungsholding-UG die richtige Wahl?

Für Gründer und Unternehmen, die mit Ihrem operativen Unternehmen einen hohen Wertzuwachs erreichen möchten und mit der Möglichkeit eines Exits (Unternehmensveräußerung an Investoren) rechnen, ist die Zwischenschaltung einer persönlichen Beteiligungsholding in der Regel empfehlenswert, um die enormen Steuervorteile des Schachtelprivilegs zu nutzen.

Weniger geeignet ist die Beteiligungsholding-UG für Gründer, die ein eher kleines Unternehmen errichten möchten und nicht mit einer deutlichen Wertsteigerung des Unternehmenswerts rechnen. In solchen Fällen, fallen Gewinnausschüttungen in der Regel nicht oder nur gering aus, weil die Erträge zum Großteil durch Geschäftsführergehälter "aufgebraucht" werden. Das Schachtelprivileg würde hier keinen oder nur einen geringen Nutzen bringen.

Fazit

Eine vermögensverwaltende Beteiligungsholding-UG kann aufgrund ihrer massiven steuerlichen Vorteile eine empfehlenswerte Option bei der Unternehmensgründung sein.

Durch die Nutzung des günstigen Jahresabschluss-Services von Solving Tax (via Resolvio-Plattform) kann die Kosten-Nutzen-Relation besonders günstig ausfallen.

Fragen und Antworten

Eine Beteiligungsholding-UG ist eine Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt), die als reine Beteiligungsgesellschaft fungiert. Sie hält ausschließlich Anteile an einem oder mehreren Unternehmen und beschränkt sich auf die Verwaltung dieser Beteiligungen – ohne selbst operativ tätig zu werden. Da reine Beteiligungsholdings keine Unternehmer im Sinne des Umsatzsteuergesetzes sind, müssen sie keine Umsatzsteuer abführen und keine Umsatzsteuervoranmeldungen abgeben.

Das Schachtelprivileg nach § 8b Abs. 2 KStG bietet massive Steuervorteile: Wenn die Holding ihre Beteiligung an einem operativen Unternehmen veräußert, sind 95% der Veräußerungsgewinne steuerfrei, solange sie in der Holding verbleiben. Nur 5% werden mit Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer (ca. 30%) belastet. Dies entspricht einer effektiven Steuerbelastung von nur 1,5%. Die Höhe der gehaltenen Beteiligung ist dabei ohne Belang.

Ja, das Schachtelprivileg gilt auch bei Gewinnausschüttungen bzw. Dividenden. Allerdings greift die 95%-Steuerbefreiung nur unter einer Bedingung: Ihre Holding muss zu Beginn des Jahres, in das die Gewinnausschüttung fällt, mindestens 10% an dem ausschüttenden Unternehmen halten. Bei Erfüllung dieser Voraussetzung ergibt sich die gleiche effektive Steuerbelastung von nur 1,5%.

Die Gründungskosten einer Holding-UG sind besonders günstig. Da Sie an Ihrer persönlichen Holding zu 100% beteiligt sind, können Sie die Gründung beim Notar mit dem günstigen Musterprotokoll nutzen. Dies gewährleistet eine schnelle und einfache Gründung der Beteiligungsholding-UG zu minimalen Kosten. Das Mindeststammkapital beträgt nur 1 Euro.

Ja, wie bei der GmbH haftet die Beteiligungsholding-UG nur mit ihrem Gesellschaftsvermögen. Das bedeutet, dass Ihr Vermögen, welches Sie in Ihrer Holding halten, grundsätzlich von einer Insolvenz der operativen Beteiligungsgesellschaften geschützt ist. Dies bietet wichtigen Vermögensschutz, besonders bei riskanten operativen Geschäftstätigkeiten.

Der wesentliche Kostenpunkt sind die jährlichen Jahresabschluss- und Steuererklärungskosten. Konventionelle Steuerberater verlangen hierfür zwischen 1.000 und 2.000 Euro pro Jahr. Da reine Beteiligungsholdings keine Umsatzsteuervoranmeldungen abgeben müssen, ist keine unterjährige Buchhaltung notwendig. Programme wie Lexoffice können Sie sich daher sparen. Günstiger Jahresabschluss-Service: Über spezialisierte Anbieter sind Jahresabschlüsse bereits ab 319 € netto pro Jahr verfügbar.

Nein, reine Beteiligungsholdings sind keine Unternehmer im Sinne des Umsatzsteuergesetzes. Das bedeutet:
  • Sie müssen keine Umsatzsteuer abführen
  • Sie müssen keine Umsatzsteuervoranmeldungen abgeben
  • Sie müssen keine Umsatzsteuererklärungen erstellen
Andererseits sind sie auch nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt. Dies vereinfacht die Verwaltung erheblich.

Eine Holding-UG ist besonders empfehlenswert für Gründer, die:
  1. Mit ihrem operativen Unternehmen einen hohen Wertzuwachs erreichen möchten
  2. Mit der Möglichkeit eines Exits (Unternehmensveräußerung an Investoren) rechnen
  3. Hohe Gewinnausschüttungen erwarten
  4. Die enormen Steuervorteile des Schachtelprivilegs nutzen möchten
Besonders in der Startup-Szene gehört die Holding-Struktur mittlerweile zum Standardrepertoire.

Weniger geeignet ist die Beteiligungsholding-UG für Gründer, die:
  • Ein eher kleines Unternehmen errichten möchten
  • Nicht mit deutlicher Wertsteigerung des Unternehmenswerts rechnen
  • Erträge zum Großteil durch Geschäftsführergehälter aufbrauchen
In solchen Fällen fallen Gewinnausschüttungen nicht oder nur gering aus, sodass das Schachtelprivileg keinen oder nur einen geringen Nutzen bringt.

Nein, da reine Beteiligungsholdings keine Umsatzsteuervoranmeldungen abgeben müssen, ist keine unterjährige Buchhaltung notwendig. Vorteile:
  • Keine Buchhaltungsprogramme wie Lexoffice erforderlich
  • Keine monatlichen Buchungsarbeiten
  • Es genügt die jährliche Abgabe aller Belege an den Steuerberater
Dies reduziert den Verwaltungsaufwand und die laufenden Kosten erheblich.

In der Startup-Szene gehört die Holding-Struktur zum Standardrepertoire, weil:
  1. Hohe Wertzuwächse erwartet werden
  2. Exit-Szenarien (Verkauf an Investoren) geplant sind
  3. Die 1,5% effektive Steuerbelastung bei Veräußerungsgewinnen massive Ersparnisse bringt
  4. Reinvestition der Gewinne steueroptimiert möglich ist
  5. Der Haftungsschutz bei riskanten Geschäftsmodellen wichtig ist
Ohne Holding würden bei einem Exit deutlich höhere Steuern anfallen.

Das Kosten-Nutzen-Verhältnis lässt sich deutlich verbessern durch:
  • Günstige Jahresabschluss-Services: Spezialisierte Anbieter bieten Jahresabschlüsse ab 319 € netto statt 1.000-2.000 € bei konventionellen Steuerberatern
  • KI-unterstützte Vorbereitung: Moderne Services nutzen Künstliche Intelligenz zur Kostensenkung
  • Keine laufende Buchhaltung: Wegfall monatlicher Buchungskosten
Dadurch werden die laufenden Kosten auch in den ersten Jahren ohne Einnahmen stark reduziert.

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