Ihr Fachanwalt für Arbeitsrecht in Landau (Pfalz)

Für Arbeitgeber, Unternehmen & Führungskräfte in Landau (Pfalz)

Rechtsanwalt Arbeitsrecht Landau Pfalz - Fachanwalt für Arbeitgeber, Kündigungsschutz und Aufhebungsvertrag in der Südpfalz

Der Wirtschaftsstandort Landau und die Südpfalz wachsen – und mit ihnen die Anforderungen an modernes Personalmanagement. Ob Weinbau, Tourismus oder Zulieferindustrie: Wer als Arbeitgeber in der Region rechtssicher agieren will, braucht mehr als nur einen Prozessvertreter vor dem Arbeitsgericht.

Wir beraten Unternehmen, Geschäftsführer und HR-Abteilungen in Landau proaktiv. Von der Gestaltung wasserdichter Arbeitsverträge über den Umgang mit dem Betriebsrat bis hin zur geräuschlosen Trennung von Führungskräften. Unser Ziel ist nicht der lange Prozess am Arbeitsgericht Landau, sondern die wirtschaftlich sinnvollste Lösung für Ihr Unternehmen.

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Aktuelle Urteile aus Landau (Pfalz) und Umgebung (Stand 2026)

Homeoffice
Außerordentliche Kündigung
Unwirksame Kündigung wegen Homeoffice-Weigerung während Corona

Sachverhalt:
Eine langjährige Mitarbeiterin (Rechtsanwältin) eines Arbeitgebers in Ludwigshafen arbeitete wegen der Pandemie im Homeoffice in Frankreich (Elsass). Als das RKI die Risikoeinstufung aufhob, wies der Arbeitgeber sie an, wieder ins Büro nach Landau auf französische Ausgangssperren und arbeitete weiter von zu Hause. Nach zwei Abmahnungen kündigte der Arbeitgeber außerordentlich, hilfsweise ordentlich.

Entscheidung:
Das LAG Rheinland-Pfalz erklärte die Kündigung für unwirksam.
Die Risiko-Analyse für Arbeitgeber:

  • Weisungsrecht bestätigt: Der Arbeitgeber durfte grundsätzlich die Rückkehr ins Büro anordnen. Ein dauerhafter Anspruch auf Homeoffice bestand nicht, auch nicht durch französische Regelungen. Die Weigerung der Mitarbeiterin war eine Pflichtverletzung ("an sich" Kündigungsgrund).
  • Interessenabwägung verloren: Trotz der Pflichtverletzung war die außerordentliche Kündigung unverhältnismäßig. Das Gericht berücksichtigte die lange, störungsfreie Beschäftigung (> 20 Jahre) und die Ausnahmesituation der Pandemie. Zudem hatte die Mitarbeiterin angekündigt, nach Ende der Ausgangssperre (nur wenige Tage später) zurückzukehren. Der Arbeitgeber hätte diese kurze Zeit abwarten müssen.
  • Kündigungsschutz: Die ordentliche Kündigung scheiterte am tariflichen Sonderkündigungsschutz für ältere, langjährige Mitarbeiter (Unkündbarkeit).
  • Annahmeverzug: Für die Zeit der Weigerung (April/Anfang Mai) musste der Arbeitgeber keinen Lohn zahlen ("Ohne Arbeit kein Lohn"). Erst ab dem Zeitpunkt, zu dem die Mitarbeiterin ihre Rückkehr angeboten hatte (nach Ende der Ausgangssperre), befand sich der Arbeitgeber durch die unwirksame Kündigung in Annahmeverzug und musste nachzahlen.

Praxishinweis für Arbeitgeber:
Auch bei beharrlicher Arbeitsverweigerung (hier: Homeoffice statt Büro) ist eine fristlose Kündigung bei langjährigen Mitarbeitern riskant, wenn das Verhalten auf einem (wenn auch irrigen) Rechtsstandpunkt in einer Ausnahmesituation beruht und eine baldige Besserung in Aussicht steht. Nutzen Sie Abmahnungen konsequent, aber prüfen Sie vor einer Kündigung genau die Verhältnismäßigkeit und etwaige Unkündbarkeitsregelungen. Setzen Sie Lohnkürzungen für Zeiten der Nichtleistung als Druckmittel ein (hier erfolgreich bestätigt).

Aktenzeichen: LAG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 08.09.2022 – 2 Sa 187/21

Abmahnung
Anhörungspflicht
Keine Anhörungspflicht vor Abmahnung – Beleidigung und Bedrohung rechtfertigen Abmahnung

Sachverhalt:
Ein Arbeitgeber in Landau erteilte einem Mitarbeiter eine Abmahnung. Der Mitarbeiter hatte einen Kollegen nach einem kleineren Unfall mit Flurförderfahrzeugen als "Nichts" bezeichnet und ihm gedroht ("Wundere dich nicht, wenn demnächst mal 20 Leute vor dir stehen..."). Der Mitarbeiter war zum Zeitpunkt der Abmahnung krank und konnte daher nicht persönlich angehört werden; eine schriftliche Stellungnahme erfolgte erst später. Er klagte auf Entfernung der Abmahnung, da er nicht ordnungsgemäß angehört worden sei und die Vorwürfe bestritt.

Entscheidung:
Das LAG Rheinland-Pfalz wies die Klage ab und bestätigte die Wirksamkeit der Abmahnung.
Wichtige Punkte für Arbeitgeber:

  • Keine Anhörungspflicht: Es gibt keine gesetzliche Pflicht, den Arbeitnehmer vor Ausspruch einer Abmahnung anzuhören (anders als bei einer Verdachtskündigung). Selbst wenn interne Richtlinien (hier ein Gewerkschafts-Ratgeber) dies empfehlen, führt ein Verstoß in der Regel nicht zur Unwirksamkeit der Abmahnung, solange keine Betriebsvereinbarung dies explizit als Wirksamkeitsvoraussetzung regelt.
  • Beleidigung/Bedrohung: Die Bezeichnung eines Kollegen als "Nichts" in Verbindung mit einer impliziten Bedrohung ist eine erhebliche Störung des Betriebsfriedens und keine geschützte Meinungsäußerung. Dies rechtfertigt eine Abmahnung.
  • Beweiswürdigung: Das Gericht glaubte den Zeugenaussagen, auch wenn das Verhältnis der Beteiligten angespannt war. Kleinere Abweichungen in Randdetails (z.B. genaue Wucht des Aufpralls) erschüttern die Glaubwürdigkeit nicht, sondern sprechen eher für eine authentische Erinnerung.

Praxishinweis für Arbeitgeber:
Eine Anhörung vor Abmahnungen ist oft sinnvoll (Sachverhaltsaufklärung), aber rechtlich meist nicht zwingend. Wenn Mitarbeiter krank sind oder Gespräche verweigern, können Sie die Abmahnung bei klarem Sachverhalt dennoch aussprechen. Dokumentieren Sie Beleidigungen und Bedrohungen präzise (Wer, Wann, Wo, Was genau gesagt wurde), um vor Gericht bestehen zu können.

Aktenzeichen: LAG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 25.08.2023 – 1 Sa 239/22

Ihr Partner vor dem Arbeitsgericht Landau

Wir kennen die Spruchpraxis der dortigen Kammern genau. Für Arbeitgeber ist entscheidend, bereits vor dem Termin die Weichen so zu stellen, dass Sie in der Güteverhandlung (Gütetermin) das Heft des Handelns in der Hand behalten – oder den Prozess konsequent durchfechten, wenn es um Grundsatzfragen geht.

Arbeitsgericht Ludwigshafen Kammer Landau - Fachanwalt Arbeitsrecht für Kündigungsschutz in Landau und Neustadt

Arbeitsgericht Ludwigshafen - Auswärtige Kammern Landau

Sitz: Ludwigshafen (mit auswärtiger Kammer in Landau und Gerichtstage in Neustadt an der Weinstraße)

Vor der Auswärtigen Kammer Landau des Arbeitsgerichts Ludwigshafen treten wir für unsere Unternehmens- und Arbeitnehmer-Mandanten in arbeitsrechtlichen Streitigkeiten auf.

Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz Mainz - LAG für Berufungen im Arbeitsrecht mit Fachanwalt

Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz

Sitz: Mainz

Die Solving Legal-Anwälte treten in arbeitsrechtlichen Berufungs- und Beschwerdeverfahren vor dem Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz auf.

Arbeitsgericht Ludwigshafen - Auswärtige Kammern Landau: Urheber Rudolf Stricker, Lizenz undefined; Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz: Urheber Stefan Frerichs, Lizenz CC BY-SA 2.0 de

Aus unserem Blog zum Arbeits­recht

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