Ihr Fachanwalt für Arbeitsrecht in Stuttgart

Für Arbeitgeber, Unternehmen & Führungskräfte in Stuttgart

Fachanwalt Arbeitsrecht Stuttgart - Rechtsanwalt für Kündigungsschutz und Abfindung bei Mercedes, Bosch und Porsche

Als spezialisierte Anwaltskanzlei für Arbeitsrecht in Stuttgart bieten wir umfassende Rechtsberatung im gesamten Arbeitsrecht für Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Stuttgart als Wirtschaftsstandort mit Unternehmen wie Mercedes-Benz, Porsche und Bosch erfordert besondere Expertise in komplexen arbeitsrechtlichen Angelegenheiten, von Kündigungsschutzverfahren bis hin zu Führungskräfteverträgen. Das Arbeitsgericht Stuttgart entscheidet regelmäßig über wegweisende Fälle, die für die gesamte Region von Bedeutung sind.

Unsere Rechtsanwälte vertreten Mandanten vor dem Arbeitsgericht Stuttgart sowie in allen Instanzen bis zum Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg. Mit fundierter Kenntnis der aktuellen Rechtsprechung des Arbeitsgerichts Stuttgart unterstützen wir Sie bei Abmahnungen, Kündigungen, Aufhebungsverträgen, Zeugnistreitigkeiten und allen anderen arbeitsrechtlichen Angelegenheiten in der Stuttgarter Region.

Ihr Ansprechpartner im Arbeitsrecht für Stuttgart

Aktuelle Urteile aus Stuttgart und Umgebung (Stand 2026)

Einigungsstelle zu 'Streikbruchprämien': Keine offensichtliche Unzuständigkeit

Sachverhalt:
Ein Logistikunternehmen in Kornwestheim bei Stuttgart zahlte arbeitswilligen Mitarbeitern während eines Streiks eine Prämie von 250 € pro Tag ("Streikbruchprämie"). Der Betriebsrat forderte ein Mitbestimmungsrecht bei der Verteilung dieser Prämien und rief die Einigungsstelle an. Der Arbeitgeber lehnte dies ab und argumentierte, die Einigungsstelle sei "offensichtlich unzuständig", da Streikabwehrmaßnahmen arbeitskampfrechtlich privilegiert und daher mitbestimmungsfrei seien.

Entscheidung:
Das ArbG Stuttgart setzte die Einigungsstelle ein.
Die Risiko-Analyse für Arbeitgeber:

  • Keine "offensichtliche" Unzuständigkeit: Im Bestellungsverfahren (§ 100 ArbGG) prüft das Gericht nur grob, ob ein Mitbestimmungsrecht völlig ausgeschlossen ist. Da die Frage der Mitbestimmung bei "echten" Streikbruchprämien höchstrichterlich nicht abschließend geklärt ist (BAG sieht Einschränkungen nur bei Gefahr für die Kampfparität) und hier zudem streitig war, ob es sich überhaupt um eine solche Prämie handelte (oder eher eine Erschwerniszulage), durfte die Einigungsstelle nicht blockiert werden.
  • Kompetenz-Kompetenz der Einigungsstelle: Die komplexe Rechtsfrage, ob das Mitbestimmungsrecht im konkreten Fall wegen des Arbeitskampfes eingeschränkt ist, muss die Einigungsstelle selbst (oder ein späteres Beschlussverfahren) klären. Der Arbeitgeber kann dies nicht vorab im Bestellungsverfahren verhindern.
  • Verzögerungstaktik scheitert: Das Argument des Arbeitgebers, eine Einigungsstelle dauere zu lange und mache die Prämie als schnelles Kampfmittel wirkungslos, zog nicht. Das Gericht betonte, dass auch Eilbedürftigkeit das Mitbestimmungsrecht nicht pauschal aushebelt.

Praxishinweis für Arbeitgeber:
Wenn Sie Streikbruchprämien zahlen wollen, rechnen Sie mit dem Widerstand des Betriebsrats. Die Strategie, die Einigungsstelle als "offensichtlich unzuständig" abzulehnen, funktioniert selten, da die Rechtslage komplex ist. Bereiten Sie sich darauf vor, dass die Verteilungsgrundsätze (Wer kriegt wie viel?) nachträglich verhandelt werden müssen – was den taktischen Wert der Prämie im laufenden Streik mindern kann.

Aktenzeichen: ArbG Stuttgart, Beschl. v. 30.07.2024 – 26 BV 23/24

Krankheitsbedingte Kündigung bei Depressionen: Hohe Hürden für 'Dauer-Unfähigkeit'

Sachverhalt:
Ein Arbeitgeber in Stuttgart kündigte einem langjährigen Mitarbeiter (34 Jahre Betriebszugehörigkeit) krankheitsbedingt. Der Mitarbeiter war über 1,5 Jahre wegen Depressionen (nach Tod der Ehefrau) arbeitsunfähig. Vor der Kündigung bescheinigte der Betriebsarzt, dass der Mitarbeiter weiterhin nicht arbeitsfähig sei und keine Besserung zu erwarten sei. Der Mitarbeiter bestritt dies unter Verweis auf ein Attest seiner Therapeutin.

Entscheidung:
Das ArbG Stuttgart erklärte die Kündigung für unwirksam, lehnte aber die Weiterbeschäftigung ab.
Die Risiko-Analyse für Arbeitgeber:

  • Kein Automatismus bei Depressionen: Auch bei langer Krankheitsdauer (hier > 1,5 Jahre) darf der Arbeitgeber nicht automatisch von einer dauerhaften Arbeitsunfähigkeit ausgehen. Depressionen gelten als behandelbar. Es gibt keinen Erfahrungssatz, dass sie nie heilen.
  • Interessenabwägung entscheidend: Selbst bei negativer Prognose und hohen Fehlzeiten verlor der Arbeitgeber die Interessenabwägung. Die extrem lange Betriebszugehörigkeit (34 Jahre) und die soziale Situation (Witwer mit Kindern) wogen schwerer als die Belastung durch Krankengeldzeiten (die den Arbeitgeber finanziell kaum trafen).
  • Betriebsarzt-Votum schützt vor Weiterbeschäftigung: Ein wichtiger Teilsieg für den Arbeitgeber: Solange der Betriebsarzt die Arbeitsfähigkeit verneint, muss der Arbeitgeber den Mitarbeiter im Prozess nicht vorläufig weiterbeschäftigen (und bezahlen), selbst wenn die Kündigung unwirksam ist. Der Arbeitgeber darf sich auf das Votum des Betriebsarztes (§ 3 ASiG) verlassen und muss keine Gesundheitsgefahren riskieren.

Praxishinweis für Arbeitgeber:
Bei psychischen Langzeiterkrankungen sind Kündigungen extrem schwierig, besonders bei langjährigen Mitarbeitern. Nutzen Sie das Betriebsarzt-Votum strategisch: Es hilft zwar oft nicht für die Kündigung selbst (da Prognosen vor Gericht wackeln können), aber es verhindert effektiv teure Weiterbeschäftigungsansprüche während des Prozesses. Dokumentieren Sie betriebliche Störungen konkret (nicht pauschal "Ablaufstörungen"), um die Interessenabwägung zu stärken.

Aktenzeichen: ArbG Stuttgart, Urt. v. 05.11.2024 – 27 Ca 478/23

Stuttgart: Zuständige Gerichte für das Arbeits­recht

Arbeitsgericht Stuttgart - Fachanwalt Arbeitsrecht für Kündigungsschutzklage und arbeitsrechtliche Streitigkeiten in Stuttgart

Arbeitsgericht Stuttgart

Sitz: Stuttgart (mit Außenkammern in Aalen und Ludwigsburg)

Vor dem Arbeitsgericht Stuttgart verteidigen wir Unternehmen und Arbeitnehmer, die in den folgenden Zuständigkeitsbereich fallen:

  • Stuttgart
  • Böblingen
  • Esslingen
  • Göppingen
  • Heidenheim
  • Ludwigsburg
  • Ostalbkreis
  • Rems-Murr-Kreis

Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg Stuttgart - LAG für Berufungen im Arbeitsrecht mit Fachanwalt

Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg

Sitz: Stuttgart

Die Solving Legal-Anwälte treten in arbeitsrechtlichen Berufungs- und Beschwerdeverfahren vor dem Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg auf.

Arbeitsgericht Stuttgart: Urheber Stefan Frerichs, Lizenz CC BY-SA 2.0 de

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