Anwälte für Gesellschafts­recht in Stuttgart

Ihre Anwälte für GmbH, Start-ups & Mittelstand

Anwalt Gesellschaftsrecht Stuttgart - Rechtsanwalt für GmbH, M&A und Gesellschafterstreitigkeiten am Commercial Court Baden-Württemberg

Stuttgart und die umliegende Region gehören zu den wirtschaftsstärksten Standorten Europas. Um in diesem dynamischen Umfeld – geprägt von Weltmarktführern, Zulieferern und innovativen High-Tech-Unternehmen – erfolgreich zu sein, benötigen Unternehmen exzellente rechtliche Rahmenbedingungen.

Unsere spezialisierten Rechtsanwälte und Steuerberater im Gesellschaftsrecht, darunter Hubertus Scherbarth (LL.M. B.A.) und Moritz Riehl, unterstützen Geschäftsführer, Gesellschafter und Investoren als unternehmerische Partner. Wir bieten Ihnen maßgeschneiderte Lösungen für komplexe Umstrukturierungen, M&A-Transaktionen und die rechtssichere Gestaltung Ihrer Unternehmensnachfolge.

1. Gesellschaftsrechtliche Gestaltung & Unternehmensnachfolge

Gesellschaftsrecht ist ohne Steuerrecht kaum denkbar. Unsere Experten Hubertus Scherbarth und Moritz Riehl verfügen daher über Zusatzqualifikationen im Steuerrecht. Dies ermöglicht Mandanten in Stuttgart eine Beratung aus einem Guss, bei der rechtliche Strukturen stets steuerlich und wirtschaftlich flankiert werden.

  • Rechtsform & Struktur: Strategische Wahl der Rechtsform und Gestaltung von Gesellschaftsverträgen, die sowohl haftungsrechtlich als auch steuerlich optimiert sind.
  • Gesellschafter & Organe: Laufende Betreuung von Gesellschafterversammlungen sowie rechtssichere Bestellung und Abberufung von Geschäftsführern.
  • Krise & Sanierung: Rechtliche Begleitung in der Krise der Gesellschaft und präventive Beratung zur Vermeidung von Insolvenzrisiken.
  • Nachfolgeplanung: Ganzheitliche Konzeption der Unternehmensnachfolge und Erbfolge, bei der wir die rechtliche Gestaltung direkt mit den steuerlichen Implikationen verzahnen (z.B. Familienstiftungen).

2. Venture Capital, Wachstumsfinanzierung & ESOP

Im innovationsgetriebenen Umfeld von Stuttgart braucht es schnelle und präzise Lösungen. Wir unterstützen Gründer und Investoren dabei, wirtschaftliche Interessen vertraglich exakt abzubilden. Mehr Details unter Startup-Recht in Stuttgart.

  • Investment-Prozesse: Verhandlungsführung bei Finanzierungsrunden (Seed bis Pre-IPO) und Prüfung komplexer Investment Agreements.
  • Kapitalmaßnahmen: Strukturierung von Wandeldarlehen, Mezzanine-Kapital und stillen Beteiligungen.
  • Incentivierung: Aufsetzen von Mitarbeiterbeteiligungsmodellen (ESOP, VSOP), bei denen wir steuerliche Fallstricke (Dry Income) frühzeitig adressieren.
  • Exit-Strategie: Vorbereitung und Begleitung des Exits (Trade Sale oder Secondary) zur Realisierung des Unternehmenswertes.

3. Transaktionen (M&A) & Umstrukturierung

Wir verstehen Transaktionen als strategische Weichenstellungen. Unsere M&A-Praxis in Stuttgart begleitet Käufer und Verkäufer mit dem Ziel, Deal-Risiken zu minimieren und den Kaufpreis zu sichern. Unsere steuerliche Expertise hilft dabei, Transaktionsstrukturen effizient zu gestalten.

  • Kauf & Verkauf: Strukturierung von Share Deals und Asset Deals sowie Durchführung einer risikoorientierten Legal Due Diligence.
  • Umwandlungsmaßnahmen: Begleitung komplexer Verschmelzungen, Spaltungen und Formwechsel nach dem UmwG zur Optimierung der Konzernstruktur.
  • Post-Merger: Durchsetzung von Garantieansprüchen und Integration der Zielgesellschaft nach dem Closing.

4. Corporate Litigation & Gesellschafterstreitigkeiten

Streitigkeiten im Unternehmen gefährden oft die wirtschaftliche Substanz. Wir setzen Ihre Rechte konsequent durch – vor den Gerichten in Stuttgart, in Schiedsverfahren oder durch taktische Verhandlungsführung.

  • Streitbeilegung: Erarbeitung von Vergleichslösungen zur Vermeidung langwieriger Prozesse, insbesondere in Familiengesellschaften.
  • Ausschluss & Trennung: Durchsetzung von Zwangseinziehungen, Kündigungen und Abfindungszahlungen bei Gesellschafterkonflikten.
  • Prozessführung: Führung von Beschlussmängelklagen sowie Verfahren im einstweiligen Rechtsschutz zur Sicherung der Handlungsfähigkeit.
  • Versammlungsleitung: Übernahme der Versammlungsleitung in konfliktären Situationen zur Sicherstellung rechtssicherer Beschlüsse.

5. Aktienrecht & Organberatung (Vorstand/Aufsichtsrat)

Die Beratung von Aktiengesellschaften erfordert höchste Sorgfalt. Wir unterstützen Organe und Aktionäre dabei, Formalia einzuhalten und Haftungsfallen zu umgehen.

  • Vorstand & Aufsichtsrat: Entwurf von Dienstverträgen, Geschäftsordnungen und Beratung im Spannungsfeld zwischen den Organen.
  • Hauptversammlung: Rechtssichere Vorbereitung und Durchführung der HV, inklusive Abwehr von Anfechtungsklagen.
  • Aktionärsrechte: Durchsetzung von Sonderprüfungen und Informationsrechten (§ 131 AktG) gegenüber der Verwaltung.

6. Haftungsprävention & Compliance-Strukturen

Persönliche Haftung ist für Führungskräfte ein reales Risiko. Wir beraten Geschäftsführer in der Region Stuttgart präventiv und stehen ihnen bei Inanspruchnahme verteidigend zur Seite.

  • Managerhaftung: Abwehr unberechtigter Schadensersatzansprüche und Beratung zur D&O-Versicherung.
  • Compliance: Aufbau von Compliance-Management-Systemen zur Vermeidung von Organisationsverschulden und Bußgeldern.
  • Aufklärung: Durchführung interner Ermittlungen (Internal Investigations) bei Verdacht auf Pflichtverletzungen.

Aktuelle Urteile aus Stuttgart und Umgebung (Stand 2026)

Gesellschafterstreit
Ausschließung
Abberufung und Ausschließung eines Gesellschafter-Geschäftsführers aus einer Zweipersonen-GmbH

Sachverhalt: In einer Zweipersonen-GmbH (Kläger als Minderheitsgesellschafter, Beklagter als Mehrheitsgesellschafter-Geschäftsführer) kam es zum Zerwürfnis. Der Kläger versuchte, den Geschäftsführer aus wichtigem Grund abzuberufen und aus der Gesellschaft auszuschließen. Er warf ihm diverse Pflichtverletzungen vor (u.a. Scheckeinlösung auf Privatkonto, Fahrtkostenabrechnungen). Der Kläger selbst hatte jedoch heimlich den Geschäftsführer überwacht (Daten gesammelt, Gespräche aufgezeichnet), um Material gegen ihn zu sammeln.

Wesentliche Normen:

  • § 38 GmbHG: Abberufung des Geschäftsführers (Jederzeit möglich, es sei denn, die Satzung beschränkt dies auf wichtige Gründe).
  • § 34 GmbHG (Ausschließung): Ausschließung eines Gesellschafters aus wichtigem Grund (z.B. bei tiefgreifender Zerrüttung oder schwerer Treuepflichtverletzung).
  • Treuepflicht: Verpflichtung der Gesellschafter zur loyalen Zusammenarbeit, besonders in personalistischen GmbHs.

Entscheidung: Das Oberlandesgericht Stuttgart wies darauf hin, dass die Klage keinen Erfolg haben wird. Das Gericht stellte fest: 1. Kein Grund zur Abberufung: Die Vorwürfe gegen den Geschäftsführer (z.B. Scheckeinlösung) waren entweder nicht bewiesen oder stellten nur geringfügige Versehen dar, die keinen "wichtigen Grund" zur Abberufung rechtfertigten. Bloßer Vertrauensverlust reicht nicht aus. 2. Ausschließung des Klägers: Stattdessen war die Zwangseinziehung der Anteile des Klägers gerechtfertigt. Dieser hatte durch die heimliche Überwachung und Datensammlung einen schweren Vertrauensbruch begangen. In einer personalistischen Zweipersonen-GmbH wiegt ein solcher Vertrauensbruch so schwer, dass dem anderen Gesellschafter die weitere Zusammenarbeit unzumutbar ist. Das Fehlverhalten des Klägers überwog die (möglichen) Fehler des Geschäftsführers bei weitem.

Fazit: Wer seinen Mitgesellschafter heimlich ausspioniert, um ihn aus der GmbH zu drängen, riskiert, selbst ausgeschlossen zu werden ("Wer anderen eine Grube gräbt..."). Für die Abberufung eines Geschäftsführers aus wichtigem Grund reichen Bagatellverstöße nicht aus.

Aktenzeichen: OLG Stuttgart, Hinweisbeschluss v. 13.05.2013 – 14 U 12/13

Geschäftsführerabberufung
Wichtiger Grund
GmbH-Geschäftsführer - Abberufung aus wichtigem Grund bei zweigliedriger Gesellschaft

Alleiniger Gesellschafter-Geschäftsführer der zweigliedrigen GmbH aus Stuttgart gewinnt gegen Abberufungsklage des Minderheitsgesellschafters. Strenge Anforderungen bei personalistisch strukturierter Zweipersonengesellschaft verhindern beliebige Beendigung der Geschäftsführertätigkeit. Vorwürfe wegen Scheck über 1.750,59 Euro, Fahrtkosten und Mietvertrag nicht ausreichend schwerwiegend. LG Stuttgart hatte Klage bereits abgewiesen. Wichtiger Grund nach § 38 II GmbHG erfordert Unzumutbarkeit des Verbleibs und schwere Verletzung der Gesellschaftsinteressen. Treuwidrige Zustimmung zur Abberufung ohne wichtigen Grund führt zur Nichtigkeit der Stimmabgabe. Langjährige Tätigkeit und Kapitalbeteiligung mildern Bewertung der Pflichtverletzungen.

Aktenzeichen: OLG Stuttgart, Hinweisbeschluss vom 13.05.2013 – 14 U 12/13

Stuttgart: Zuständige Gerichte für das Gesellschafts- und Aktienrecht

Commercial Court Baden-Württemberg Stuttgart - Spezialgericht für Gesellschaftsrecht und M&A mit englischsprachigen Verfahren

Commercial Court of Baden-Württemberg

Sitz: Stuttgart

Spezialgericht für Gesellschaftsrecht und M&A mit englischsprachigen Verfahren

Landgericht Stuttgart - Gerichtsgebäude für Zivilprozesse und Strafverfahren mit Rechtsanwalt in Stuttgart

Landgericht Stuttgart

Sitz: Stuttgart

Handelssachen, GmbH-Streitigkeiten

Oberlandesgericht Stuttgart: Urheber Tresckow, Lizenz CC BY-SA 3.0

Häufige Fragen zum Gesellschaftsrecht in Stuttgart

Unser Fokus liegt auf dem Erhalt wirtschaftlicher Werte. Wir versuchen primär, Konflikte durch Verhandlungen und Vergleiche zu lösen. Sollte dies nicht möglich sein, setzen wir die Interessen unserer Mandanten in Stuttgart jedoch mit aller rechtlicher Härte gerichtlich oder in Schiedsverfahren durch.

Wir arbeiten transparent und wirtschaftlich sinnvoll. Die Abrechnung erfolgt meist auf Stundenbasis (ca. 270–380 € zzgl. USt), wobei wir stets Kosten und Nutzen abwägen. Für standardisierbare Vorgänge wie Gründungen bieten wir auch Festpreise an.

Den 'besten' Anwalt pauschal zu benennen, ist seriös nicht möglich. Ein entscheidendes Qualitätsmerkmal für erstklassige Beratung im Gesellschaftsrecht ist jedoch das Verständnis für steuerliche Zusammenhänge. Unsere Experten Hubertus Scherbarth und Moritz Riehl verfügen über genau diese steuerliche Zusatzqualifikation (insbesondere als Steuerberater sowie Schwerpunktausbildung Steuerrecht), die komplexe Gestaltungen oft erst erfolgreich macht. (Stand: 2026)

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