Anwälte für Gesellschafts­recht in Stuttgart

Ihre Anwälte für GmbH, Start-ups & Mittelstand

Anwalt Gesellschaftsrecht Stuttgart - Rechtsanwalt für GmbH, M&A und Gesellschafterstreitigkeiten am Commercial Court Baden-Württemberg

Stuttgart und die umliegende Region gehören zu den wirtschaftsstärksten Standorten Europas. Um in diesem dynamischen Umfeld – geprägt von Weltmarktführern, Zulieferern und innovativen High-Tech-Unternehmen – erfolgreich zu sein, benötigen Unternehmen exzellente rechtliche Rahmenbedingungen.

Unsere spezialisierten Rechtsanwälte und Steuerberater im Gesellschaftsrecht, darunter Hubertus Scherbarth (LL.M. B.A.) und Moritz Riehl, unterstützen Geschäftsführer, Gesellschafter und Investoren als unternehmerische Partner. Wir bieten Ihnen maßgeschneiderte Lösungen für komplexe Umstrukturierungen, M&A-Transaktionen und die rechtssichere Gestaltung Ihrer Unternehmensnachfolge.

1. Gesellschaftsrechtliche Gestaltung & Unternehmensnachfolge

Gesellschaftsrecht ist ohne Steuerrecht kaum denkbar. Unsere Experten Hubertus Scherbarth und Moritz Riehl verfügen daher über Zusatzqualifikationen im Steuerrecht. Dies ermöglicht Mandanten in Stuttgart eine Beratung aus einem Guss, bei der rechtliche Strukturen stets steuerlich und wirtschaftlich flankiert werden.

  • Rechtsform & Struktur: Strategische Wahl der Rechtsform und Gestaltung von Gesellschaftsverträgen, die sowohl haftungsrechtlich als auch steuerlich optimiert sind.
  • Gesellschafter & Organe: Laufende Betreuung von Gesellschafterversammlungen sowie rechtssichere Bestellung und Abberufung von Geschäftsführern.
  • Krise & Sanierung: Rechtliche Begleitung in der Krise der Gesellschaft und präventive Beratung zur Vermeidung von Insolvenzrisiken.
  • Nachfolgeplanung: Ganzheitliche Konzeption der Unternehmensnachfolge und Erbfolge, bei der wir die rechtliche Gestaltung direkt mit den steuerlichen Implikationen verzahnen (z.B. Familienstiftungen).

2. Venture Capital, Wachstumsfinanzierung & ESOP

Im innovationsgetriebenen Umfeld von Stuttgart braucht es schnelle und präzise Lösungen. Wir unterstützen Gründer und Investoren dabei, wirtschaftliche Interessen vertraglich exakt abzubilden. Mehr Details unter Startup-Recht in Stuttgart.

  • Investment-Prozesse: Verhandlungsführung bei Finanzierungsrunden (Seed bis Pre-IPO) und Prüfung komplexer Investment Agreements.
  • Kapitalmaßnahmen: Strukturierung von Wandeldarlehen, Mezzanine-Kapital und stillen Beteiligungen.
  • Incentivierung: Aufsetzen von Mitarbeiterbeteiligungsmodellen (ESOP, VSOP), bei denen wir steuerliche Fallstricke (Dry Income) frühzeitig adressieren.
  • Exit-Strategie: Vorbereitung und Begleitung des Exits (Trade Sale oder Secondary) zur Realisierung des Unternehmenswertes.

3. Transaktionen (M&A) & Umstrukturierung

Wir verstehen Transaktionen als strategische Weichenstellungen. Unsere M&A-Praxis in Stuttgart begleitet Käufer und Verkäufer mit dem Ziel, Deal-Risiken zu minimieren und den Kaufpreis zu sichern. Unsere steuerliche Expertise hilft dabei, Transaktionsstrukturen effizient zu gestalten.

  • Kauf & Verkauf: Strukturierung von Share Deals und Asset Deals sowie Durchführung einer risikoorientierten Legal Due Diligence.
  • Umwandlungsmaßnahmen: Begleitung komplexer Verschmelzungen, Spaltungen und Formwechsel nach dem UmwG zur Optimierung der Konzernstruktur.
  • Post-Merger: Durchsetzung von Garantieansprüchen und Integration der Zielgesellschaft nach dem Closing.

4. Corporate Litigation & Gesellschafterstreitigkeiten

Streitigkeiten im Unternehmen gefährden oft die wirtschaftliche Substanz. Wir setzen Ihre Rechte konsequent durch – vor den Gerichten in Stuttgart, in Schiedsverfahren oder durch taktische Verhandlungsführung.

  • Streitbeilegung: Erarbeitung von Vergleichslösungen zur Vermeidung langwieriger Prozesse, insbesondere in Familiengesellschaften.
  • Ausschluss & Trennung: Durchsetzung von Zwangseinziehungen, Kündigungen und Abfindungszahlungen bei Gesellschafterkonflikten.
  • Prozessführung: Führung von Beschlussmängelklagen sowie Verfahren im einstweiligen Rechtsschutz zur Sicherung der Handlungsfähigkeit.
  • Versammlungsleitung: Übernahme der Versammlungsleitung in konfliktären Situationen zur Sicherstellung rechtssicherer Beschlüsse.

5. Aktienrecht & Organberatung (Vorstand/Aufsichtsrat)

Die Beratung von Aktiengesellschaften erfordert höchste Sorgfalt. Wir unterstützen Organe und Aktionäre dabei, Formalia einzuhalten und Haftungsfallen zu umgehen.

  • Vorstand & Aufsichtsrat: Entwurf von Dienstverträgen, Geschäftsordnungen und Beratung im Spannungsfeld zwischen den Organen.
  • Hauptversammlung: Rechtssichere Vorbereitung und Durchführung der HV, inklusive Abwehr von Anfechtungsklagen.
  • Aktionärsrechte: Durchsetzung von Sonderprüfungen und Informationsrechten (§ 131 AktG) gegenüber der Verwaltung.

6. Haftungsprävention & Compliance-Strukturen

Persönliche Haftung ist für Führungskräfte ein reales Risiko. Wir beraten Geschäftsführer in der Region Stuttgart präventiv und stehen ihnen bei Inanspruchnahme verteidigend zur Seite.

  • Managerhaftung: Abwehr unberechtigter Schadensersatzansprüche und Beratung zur D&O-Versicherung.
  • Compliance: Aufbau von Compliance-Management-Systemen zur Vermeidung von Organisationsverschulden und Bußgeldern.
  • Aufklärung: Durchführung interner Ermittlungen (Internal Investigations) bei Verdacht auf Pflichtverletzungen.

Aktuelle Urteile aus Stuttgart und Umgebung (Stand 2026)

Sozialversicherungsfreiheit
Sperrminorität
Sozialversicherungsfreiheit von Gesellschafter-Geschäftsführern dank Sperrminorität (Vorinstanz SG Stuttgart)

Sachverhalt: Eine GmbH hatte drei Geschäftsführer, die jeweils zu einem Drittel am Stammkapital beteiligt waren. Der Gesellschaftsvertrag sah vor, dass wichtige Beschlüsse – darunter die Bestellung und Abberufung von Geschäftsführern sowie Weisungen an die Geschäftsführung – eine Mehrheit von 75 % erfordern. Die Rentenversicherung forderte Sozialversicherungsbeiträge nach, da sie die Geschäftsführer als abhängig beschäftigt ansah. Das Sozialgericht Stuttgart hob den Beitragsbescheid auf. Die Rentenversicherung legte Berufung ein.

Wesentliche Normen:

  • § 7 SGB IV: Beschäftigung (Definition der nichtselbstständigen Arbeit; Abgrenzung zur Selbstständigkeit anhand von Weisungsgebundenheit und Eingliederung).
  • Sperrminorität: Gesellschaftsrechtliches Instrument, mit dem Minderheitsgesellschafter unliebsame Beschlüsse verhindern können. Für die Sozialversicherungsfreiheit muss diese "umfassend" sein.

Entscheidung: Das Landessozialgericht Baden-Württemberg wies die Berufung zurück und bestätigte die Sozialversicherungsfreiheit. Das Gericht begründete dies wie folgt: 1. Keine Weisungsgebundenheit: Durch die im Gesellschaftsvertrag verankerte 75%-Hürde für Weisungsbeschlüsse verfügte jeder der drei Geschäftsführer (mit je 33,3 % Anteilen) über eine Sperrminorität. Sie konnten somit jegliche Weisung der Gesellschafterversammlung an sich selbst verhindern. 2. Verhinderung der Abberufung: Ebenso konnten sie ihre eigene Abberufung blockieren. 3. Qualifizierte Sperrminorität: Auch wenn für weniger wichtige Beschlüsse die einfache Mehrheit galt (z.B. Feststellung des Jahresabschlusses), umfasste die Sperrminorität die gesamte operative Unternehmenstätigkeit ("echte" Sperrminorität). Dies vermittelte den Geschäftsführern die nötige Rechtsmacht, um als Selbstständige zu gelten.

Fazit: Minderheitsgesellschafter-Geschäftsführer sind sozialversicherungsfrei, wenn sie dank einer im Gesellschaftsvertrag fixierten Sperrminorität (z.B. 75%-Mehrheitserfordernis bei 33%-Anteil) Weisungen an sich und ihre Abberufung verhindern können.

Aktenzeichen: LSG Baden-Württemberg, Beschl. v. 23.06.2025 – L 2 BA 55/25

Geschäftsführerhaftung
Gesamtschuldnerausgleich
GmbH-Geschäftsführer Gesamtschuldnerregress - Ressortverteilung

Geschäftsführer der F GmbH aus Heilbronn gewinnt Klage auf Kaufpreisraten gegen Mitgeschäftsführer für Montageservice und Fernmeldebau. Gesamtschuldnerregress bei Geschäftsführerhaftung: Für Finanzen zuständiger Kläger muss Schäden aus vorenthaltenen Sozialversicherungsbeiträgen allein tragen. Beklagter als operativ zuständiger Geschäftsführer ohne Kenntnis der finanziellen Schieflage seit Anfang 2021. Insolvenzverfahren am Amtsgericht Heilbronn eröffnet am 15.10.2021. Forderungen von Krankenkassen und Finanzamt Heilbronn über 85.000 Euro. Landgericht Böblingen verwies Verfahren nach Stuttgart. Stundungsvereinbarungen mit Gläubigern durch kaufmännischen Geschäftsführer. Zurückbehaltungsrecht in voller Höhe statt nur 50% wie im Vorbehaltsurteil.

Aktenzeichen: LG Stuttgart, Schlussurteil vom 19.02.2025 – 49 O 13/23

Stuttgart: Zuständige Gerichte für das Gesellschafts- und Aktienrecht

Commercial Court Baden-Württemberg Stuttgart - Spezialgericht für Gesellschaftsrecht und M&A mit englischsprachigen Verfahren

Commercial Court of Baden-Württemberg

Sitz: Stuttgart

Spezialgericht für Gesellschaftsrecht und M&A mit englischsprachigen Verfahren

Landgericht Stuttgart - Gerichtsgebäude für Zivilprozesse und Strafverfahren mit Rechtsanwalt in Stuttgart

Landgericht Stuttgart

Sitz: Stuttgart

Handelssachen, GmbH-Streitigkeiten

Oberlandesgericht Stuttgart: Urheber Tresckow, Lizenz CC BY-SA 3.0

Häufige Fragen zum Gesellschaftsrecht in Stuttgart

Unser Fokus liegt auf dem Erhalt wirtschaftlicher Werte. Wir versuchen primär, Konflikte durch Verhandlungen und Vergleiche zu lösen. Sollte dies nicht möglich sein, setzen wir die Interessen unserer Mandanten in Stuttgart jedoch mit aller rechtlicher Härte gerichtlich oder in Schiedsverfahren durch.

Wir arbeiten transparent und wirtschaftlich sinnvoll. Die Abrechnung erfolgt meist auf Stundenbasis (ca. 270–380 € zzgl. USt), wobei wir stets Kosten und Nutzen abwägen. Für standardisierbare Vorgänge wie Gründungen bieten wir auch Festpreise an.

Den 'besten' Anwalt pauschal zu benennen, ist seriös nicht möglich. Ein entscheidendes Qualitätsmerkmal für erstklassige Beratung im Gesellschaftsrecht ist jedoch das Verständnis für steuerliche Zusammenhänge. Unsere Experten Hubertus Scherbarth und Moritz Riehl verfügen über genau diese steuerliche Zusatzqualifikation (insbesondere als Steuerberater sowie Schwerpunktausbildung Steuerrecht), die komplexe Gestaltungen oft erst erfolgreich macht. (Stand: 2026)

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