Abfindung Autoindustrie: Aufhebungsvertrag prüfen für 399 €

So erhalten Sie eine faire Abfindung bei Daimler, BMW, VW, Porsche & Co. (mit Abfindungsrechner)

Abfindung Autoindustrie: Aufhebungsvertrag prüfen für 399 €
Zusammenfassung
  • Bei Daimler/Mercedes-Benz, BMW, Porsche, Audi, VW und Opel und bei Zulieferern wie Bosch, ZF und Continental etc liegen Abfindungen typischerweise zwischen 0,5 und 1,5 Monatsgehältern pro Beschäftigungsjahr.
  • Im Einzelfall können durch professionelle Verhandlung oft deutlich höhere Summen erreicht werden.

Die Automobilindustrie in Deutschland steht vor großen Herausforderungen durch die Transformation zur Elektromobilität. Viele Mitarbeiter bei Daimler/Mercedes-Benz, BMW, Porsche, Audi, VW und Opel und bei Zulieferern wie Bosch, ZF und Continental etc sind von Restrukturierungen betroffen. Die Autohersteller bieten den Mitarbeitern daher immer häufiger Aufhebungsverträge an.

Darum ist eine faire Abfindung so wichtig

Eine faire Abfindung ist entscheidend für Ihre finanzielle Sicherheit, gerade wenn bei Ihnen eine berufliche Neuorientierung geplant ist. In vielen Fällen müssen Sie sich nicht mit einer niedrigen Abfindung zufriedengeben. Unsere Experten kennen die spezifischen Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen der Automobilkonzerne und verhandeln für Sie die bestmöglichen Konditionen.

So gelingt die Abfindungsverhandlung

1. Analysieren Sie Ihre Verhandlungsposition

Die Analyse Ihrer Verhandlungsposition ist zentral, um hohe Abfindungen zu erzielen.

Neben Ihrem Arbeitsvertrag, den Tarifverträgen und Betriebsvereinbarungen spielen vor allem persönliche Umstände eine wichtige Rolle.

Unsere Abfindungsanwälte wissen, auf welche Klauseln Sie bei der Analyse achten müssen und geben Ihnen einen strukturierten Überblick über Ihre Rechte und Möglichkeiten.

2. Verhandeln Sie geschickt

Ein häufiger Verhandlungsfehler ist es beispielsweise, den Wunsch, das Unternehmen zu verlassen, zu früh offenzulegen.

Ferner sollten Sie nicht den Eindruck vermitteln, dass Sie sowieso jede Abfindung nehmen würden. Denn dann können Sie kein hohes Abfindungsangebot erwarten.

Ihre Verhandlungsposition können Sie zudem auch dadurch verbessern, dass Sie sich gegen Pflichtverletzungen des Arbeitgebers aktiv wehren und hierdurch unbequem machen. In der Autoindustrie ist beispielsweise vermehrt zu beobachten, dass Mitarbeiter ihre Stellen wegen Umstrukturierungen verlieren, ohne dass Ihnen eine gleichwertige Stelle intern angeboten wird. Derartige Pflichtverletzungen müssen Sie sich nicht gefallen lassen.

3. Achten Sie auf steuerliche Vorteile

Das beste Verhandlungsergebnis bringt nichts, wenn es durch die Steuer wieder zu einem großen Teil wieder aufgezehrt wird.

Die Abfindung ist zwar seit 2006 nicht mehr steuerfrei, allerdings kann durch die richtige Anwendung der sogenannten Fünffüntelregelung ein steuerlicher Vorteil erzielt werden. Hierbei kommt es vor allem auf das richtige Timing und Ihre finanzielle Erwerbssituation in der Zukunft an.

Typische Abfindungshöhen in der Autoindustrie

Einen Abfindungsrechner, der Ihnen einen ersten Anhaltspunkt für die zu erwartende Abfindung liefern kann, finden Sie hier: Abfindungsrechner. Die Höhe der Abfindung variiert je nach Unternehmen und individuellen Umständen:

  • Daimler/Mercedes-Benz: 0,5 - 1,5 Monatsgehälter pro Jahr
  • BMW: 0,5 - 1,5 Monatsgehälter pro Jahr
  • Volkswagen: 0,5 - 1,5 Monatsgehälter pro Jahr
  • Porsche: 0,5 - 1,5 Monatsgehälter pro Jahr
  • Audi: 0,5 - 1,5 Monatsgehälter pro Jahr
  • Opel: 0,5 - 1,5 Monatsgehälter pro Jahr

Bei Zulieferern wie Bosch, ZF, Continental und anderen können die Abfindungen ähnlich ausfallen, abhängig von den jeweiligen Tarifverträgen und Betriebsvereinbarungen.

Warum eine professionelle Beratung wichtig ist

Eine professionelle Abfindungsberatung kann den Unterschied zwischen einer niedrigen und einer fairen Abfindung ausmachen. Unsere Arbeitsrechtsexperten kennen:

  • Die spezifischen Tarifverträge der Automobilkonzerne
  • Rechtliche Fallstricke in Aufhebungsverträgen
  • Steuerliche Optimierungsmöglichkeiten
  • Verhandlungstaktiken für höhere Abfindungen

Fragen und Antworten

Die Höhe einer fairen Abfindung in der Autoindustrie hängt von verschiedenen Faktoren ab: Betriebszugehörigkeit, Gehalt, Tarifvertrag und individuelle Umstände. Bei Daimler, VW, BMW und Porsche liegen Abfindungen typischerweise zwischen 0,5 und 1,5 Monatsgehältern pro Beschäftigungsjahr. Unsere Erfahrung zeigt, dass durch professionelle Abfindungsverhandlung oft deutlich höhere Summen erreicht werden können. Wir analysieren Ihre individuelle Situation und verhandeln für Sie die optimale Abfindung.

Mit einem Aufhebungsvertrag können Arbeitnehmer und Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis einvernehmlich beenden. In dem Aufhebungsvertrag wird vereinbart, wann und zu welchen Konditionen das Arbeitsverhältnis beendet wird.

Im Gegensatz zu einer einseitigen Kündigung ist bei einem Aufhebungsvertrag die Zustim-mung beider Vertragspartner notwendig. Der Aufhebungsvertrag muss gemäß § 623 BGB schriftlich geschlossen, das heißt sowohl vom Arbeitgeber als auch vom Arbeitnehmer unter-schrieben werden.

Der Aufhebungsvertrag bedarf der Zustimmung beider Arbeitsvertragsparteien, sowohl des Arbeitgebers, als auch des Arbeitnehmers. Die Parteien können einander nicht zum Abschluss eines Aufhebungsvertrags zwingen.

Wenn zum Beispiel der Arbeitnehmer einen Aufhebungsvertrag ablehnt, kann der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis von sich aus gegebenenfalls einseitig kündigen. Dabei muss er aber den gesetzlichen Kündigungsschutz des jeweiligen Arbeitnehmers beachten. Der Arbeitnehmer kann innerhalb von drei Wochen nach Zugang einer Kündigung gemäß § 4 Kündigungsschutzgesetz eine Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht erheben und die Wirksamkeit der Kündigung überprüfen lassen.

Nein, einen automatischen Anspruch auf Abfindung gibt es grundsätzlich nicht. Nur in Ausnahmefällen besteht ein Anspruch auf Abfindungszahlung - etwa wenn ein Gesetz, ein Sozialplan oder eine arbeitsvertragliche Regelung einen Abfindungsanspruch ausdrücklich regelt.

In den meisten Fällen müssen Sie aktiv werden mit dem Arbeitgeber über die Höhe einer möglichen Abfindung verhandeln.

Manchmal bietet der Arbeitgeber auch eine Abfindung an, ohne dass Sie Klage erheben müssen. Insbesondere, wenn er das Arbeitsverhältnis bereits gekündigt hat und möchte, dass Sie auf eine Kündigungsschutzklage verzichten. Das nennt man Abwicklungsvertrag.

Auch wenn Arbeitgeber meist keine Abfindung zahlen müssen, ist diese oft die bessere Lösung für sie, um die laufenden Kosten zu senken.

Mit einer Abfindung erkauft sich der Arbeitgeber Ihre Zustimmung zur Trennung. Das Arbeitsverhältnis endet dann einvernehmlich und das Unternehmen hat Rechtssicherheit. Deshalb sind viele Arbeitgeber zu Abfindungen bereit - die Höhe ist aber Verhandlungssache.

Je besser Ihre Chancen in einem etwaigen Kündigungsschutzverfahren vor Gericht wären, desto mehr können Sie in der Regel aushandeln.

Nein, das müssen Sie nicht. Ihr unbefristeter Arbeitsvertrag gilt solange weiter, bis er durch eine einseitige Kündigung, eine beiderseitige Aufhebung oder eine Befristung beendet wird - Sie müssen Ihren Arbeitsplatz nicht "verteidigen" oder sich neu bewerben. Sie haben einen Anspruch auf Beschäftigung auf Ihrer Stelle aufgrund Ihres Arbeitsvertrags.

Falls Ihre Stelle wegen der Umstrukturierung wegfällt, muss der Arbeitgeber aktiv werden: Wenn er Sie nicht unverändert weiterbeschäftigen kann, ist verpflichtet, Ihnen zunächst eine gleichwertige Position anzubieten, wenn es eine gibt. Gegebenfalls muss er eine betriebsbedingte Änderungs- oder Beendigungskündigung aussprechen.

Sie haben also eine starke Position: Der Arbeitgeber muss sich um Sie kümmern, nicht umgekehrt.

Aktuelle Urteile (Stand 2026)

Mercedes-Benz Phantom-Shares-Streit
Entscheidung vom 06.02.2025 - Zuteilung zusätzlicher Phantom-Aktien im Wert von €45.000 plus Nachzahlung

Aktenzeichen: Arbeitsgericht Stuttgart, Az. 21 Ca 2136/24

Arbeitsgericht Stuttgart, Az. 21 Ca 2136/24

VW Betriebsrat Karrieresprung - Entgeltstufe 18 berechtigt
Stellvertretender Betriebsratsvorsitzender der Volkswagen AG (VW) im Werk Braunschweig gewinnt Vergütungsklage. Freigestelltes Betriebsratsmitglied seit 2010 erhält Entgeltstufe 18 statt 11, da er ohne Betriebsratsmandat kaufmännischer Fachreferent TB144 geworden wäre. Ehemaliger Maschinen- und Anlagenüberwacher in der Kurbelfertigung, ausgebildeter Industriemechaniker seit 1991 beschäftigt. Automobilkonzern bot ihm 2020 Stelle als Local Expert Labour Relations an, die er wegen Betriebsratsamt ablehnte. IG Metall Tarifvertrag Niedersachsen mit 22 Entgeltstufen. REFA-Techniker-Ausbildung und politische Weiterbildungen berücksichtigt.

Aktenzeichen: ArbG Braunschweig (3. Kammer), Urteil vom 17.01.2024 – 3 Ca 340/23

ArbG Braunschweig (3. Kammer), Urteil vom 17.01.2024 – 3 Ca 340/23

Volkswagen Betriebsratsvergütung - Eingruppierung bestätigt
Freigestelltes Betriebsratsmitglied der Volkswagen AG im Werk Braunschweig gewinnt Vergütungsstreit. Rückgruppierung von Entgeltgruppe 14 auf 13 unwirksam, da Automobilkonzern fehlerhafte Vergleichsgruppe bildete. Ehemaliger Güteprüfer und ausgebildeter Maurer seit 1985 beschäftigt, seit 2002 im Betriebsrat. IG Metall Tarifvertrag Niedersachsen und Sachsen-Anhalt mit 22 Entgeltstufen anwendbar. Kommission Betriebsratsvergütung muss korrekte Vergleichsgruppe ohne Altersdiskriminierung bilden. Gesamtbetriebsvereinbarung vom 01.04.2012 über Entgeltentwicklung maßgeblich.

Aktenzeichen: ArbG Braunschweig (3. Kammer), Urteil vom 15.11.2023 – 3 Ca 166/23

ArbG Braunschweig (3. Kammer), Urteil vom 15.11.2023 – 3 Ca 166/23

Automobilzulieferer Betriebsübergang - Kein Arbeitsverhältnis
RUD-SCHÖTTLER, Entwicklungs- und Systemlieferant für die Automobilindustrie in Hagen, verliert Kündigungsschutzklage. Kein Betriebsübergang trotz Übernahme von 70 Mitarbeitern und Produktionsanlagen durch neuen Automobilzulieferer. X-Gruppe als größter Kunde mit 75% Umsatz nicht übernommen. Maschinenführer und Einrichter kann Weiterbeschäftigung nicht durchsetzen. Gemeinschaftsbetrieb begründet keine Arbeitgebereigenschaft. Wirtschaftliche Einheit nicht identitätswahrend übertragen bei nur 15-18% der ursprünglich 460 Mitarbeiter.

Aktenzeichen: ArbG Hagen (1. Kammer), Teilurteil vom 25.02.2021 – 1 Ca 1081/20

ArbG Hagen (1. Kammer), Teilurteil vom 25.02.2021 – 1 Ca 1081/20

Volkswagen Dieselskandal - Kündigung unwirksam
Hauptabteilungsleiter der Dieselmotorenentwicklung (EAD) bei Volkswagen AG in Braunschweig gewinnt Kündigungsschutzklage. Kündigung wegen angeblicher Anordnung zur Implementierung der Umschaltlogik in EA288-Motoren für US-Markt unwirksam. Betriebsratsanhörung fehlerhaft, da nur ein Zeuge die Vorwürfe bestätigte, aber 'mehrere Zeugen' behauptet wurden. Entwicklungsleiter der Abteilungen Antriebselektronik (EAE) und Entwicklung Aggregate Diesel (EAD) erhält Verzugslohn. Automobilhersteller muss nach Dieselskandal korrekte Betriebsratsanhörung durchführen.

Aktenzeichen: ArbG Braunschweig, Urteil vom 10.02.2020 – 8 Ca 334/18

ArbG Braunschweig, Urteil vom 10.02.2020 – 8 Ca 334/18

Robert Bosch GmbH - Fristlose Kündigung Betriebsrat unwirksam
Entwicklungsingenieur und freigestelltes Betriebsratsmitglied der Robert Bosch GmbH am Standort Stuttgart-Feuerbach gewinnt Kündigungsschutzklage. Fristlose Kündigung wegen bedrohender Äußerung gegenüber Personalleiterin ist ohne vorherige Abmahnung unwirksam. Trotz über zehnjähriger Betriebsratstätigkeit seit 2006 und Freistellung seit 2014 keine Weiterbeschäftigung, da zwischenzeitlich neue außerordentliche Kündigung erfolgte. Automobilzulieferer-Konzern mit Standorten in Baden-Württemberg muss Kündigungsverfahren beachten.

Aktenzeichen: LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 21.01.2020 – 8 Sa 30/19 (ArbG Stuttgart)

LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 21.01.2020 – 8 Sa 30/19 (ArbG Stuttgart)

BMW Betriebsrat - Außerordentliche Kündigung wirksam
Freigestelltes Betriebsratsmitglied der BMW AG am Standort München verliert Kündigungsschutzklage. Außerordentliche Kündigung wegen E-Mail an türkisches Generalkonsulat über angebliches Türkischverbot im Automobilwerk wirksam. Logistiker und Aufsichtsratskandidat verletzte Loyalitätspflicht durch Weiterleitung interner Vorgänge nach außen ohne vorherige Aufklärung. Automobilhersteller mit weltweitem Konzern und Mitarbeitern verschiedener Nationalitäten muss Imageschäden auf Absatz- und Arbeitsmarkt verhindern. Compliance-Verfahren und Betriebsratsanhörung ordnungsgemäß durchgeführt.

Aktenzeichen: ArbG München (12. Kammer), Endurteil vom 16.01.2020 – 12 Ca 4164/19

ArbG München (12. Kammer), Endurteil vom 16.01.2020 – 12 Ca 4164/19

Mercedes-Benz PC-Durchsuchung - Zufallsfund verwertbar
Kündigung eines Mercedes-Benz Mitarbeiters am Standort Stuttgart-Möhringen wegen unrechtmäßiger Dieselbetankung auf Firmenkosten ist wirksam. Zufallsfund bei PC-Durchsuchung des Dienst-Laptops verwertbar, obwohl ursprünglicher Durchsuchungsanlass (Verdacht der Datenweitergabe) unbegründet war. Kraftfahrzeughersteller mit Werken in Deutschland und im Ausland darf bei angekündigter Durchsuchung gefundene Beweise verwerten.

Aktenzeichen: LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 06.06.2018 – 21 Sa 48/17 (ArbG Stuttgart)

LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 06.06.2018 – 21 Sa 48/17 (ArbG Stuttgart)

Automobilzulieferer ZF LIFETEC GmbH: Alkohol-Kündigung - Auslauffrist wirksam
Anlagenbediener des Automobilzulieferers für Sicherheitssysteme (Airbags, Gurtsysteme) ZF LIFETEC GmbH in Aalen verliert nach 35 Jahren Betriebszugehörigkeit seinen Arbeitsplatz. Fristlose Kündigung wegen Alkoholverstoß unwirksam, aber Umdeutung in außerordentliche Kündigung mit sozialer Auslauffrist zum 31.03.2014 wirksam. Alkoholkranker Werker mit 0,66 Promille am Arbeitsplatz stellte Sicherheitsrisiko bei Härteanlagen und Stahlbehälter-Transport dar. Vierte Therapie nach Rückfall gescheitert. Betriebsvereinbarung über Suchterkrankungen berücksichtigt.

Aktenzeichen: LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 27.01.2015 - 15 Sa 52/14 (ArbG Stuttgart-Aalen)

LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 27.01.2015 - 15 Sa 52/14 (ArbG Stuttgart-Aalen)

Porsche Holding SE - Mitbestimmungsvereinbarung wirksam
Konzernbetriebsrat der Volkswagen AG scheitert mit Antrag auf Unwirksamkeit der Beteiligungsvereinbarung der Porsche Holding SE. Keine Beherrschung von Volkswagen durch Porsche zum Zeitpunkt der Gründung. Stuttgart als Sitz der Porsche SE war zuständig für die Entscheidung über Mitbestimmungsrechte in der Automobilindustrie.

Aktenzeichen: ArbG Stuttgart (12. Kammer), Beschluss vom 29.04.2008 – 12 BV 109/07

ArbG Stuttgart (12. Kammer), Beschluss vom 29.04.2008 – 12 BV 109/07

Mercedes-Benz Verbesserungsvorschlag - Prämie verweigert
Mercedes-Benz Mitarbeiter scheitert mit Klage auf Prämie von 245.000 DM für Verbesserungsvorschlag zur Kraftstoffreduktion bei Fahrzeugauslieferung. Prüfungsausschuss der Mercedes-Benz AG in Stuttgart entschied rechtmäßig, dass Vorschlag unternehmerische Entscheidungsfindung betrifft und daher nicht prämienwürdig ist. Betriebsvereinbarung zum betrieblichen Vorschlagswesen vom 25.11.1995 bleibt wirksam. Paritätische Kommission fungiert als Schiedsgutachter mit beschränkter gerichtlicher Überprüfbarkeit.

Aktenzeichen: LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 24.07.2001 – 8 Sa 8/01 (ArbG Stuttgart)

LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 24.07.2001 – 8 Sa 8/01 (ArbG Stuttgart)

Mercedes-Benz Arbeitszeitkonten - Mitbestimmung bei Gleitzeit
Betriebsrat des Mercedes-Benz Kraftfahrzeugherstellers im Stuttgarter Betrieb Zentrale mit ca. 12.000 Beschäftigten scheitert mit Anträgen zur Mitbestimmung bei Arbeitszeitkonten. Keine Pflicht zur Verhinderung des Verfalls von Gleitzeitguthaben. Betriebsvereinbarungen über flexible Arbeitszeit und Arbeitszeitmodell 'N' bleiben wirksam. Südwestmetall-Mitglied muss Arbeitszeiten außerhalb der Gleitzeit von 6:00-19:00 Uhr nicht unterbinden, wenn diese unvergütet bleiben.

Aktenzeichen: ArbG Stuttgart, Beschluss vom 23.07.2001 - 6 BV 167/00

ArbG Stuttgart, Beschluss vom 23.07.2001 - 6 BV 167/00

Schreiben Sie uns

Sie haben ein Problem? Schildern Sie es uns per Email oder Kontaktformular.
Standort Stuttgart
Solving Legal Rechtsanwälte GmbH
Adlerstraße 41, 70199 Stuttgart
Deutschland
Standort Koblenz
Solving Legal Rechtsanwälte GmbH
Emser Straße 119, 56076 Koblenz
Deutschland
Standort Landau
Solving Legal Rechtsanwälte GmbH
Waffenstraße 15, 76829 Landau in der Pfalz
Deutschland
Abfindung Autoindustrie: Aufhebungsvertrag prüfen für 399 € - Solving Legal