Abfindung Autoindustrie: Aufhebungsvertrag prüfen für 399 €

So erhalten Sie eine faire Abfindung bei Daimler, BMW, VW, Porsche & Co. (mit Abfindungsrechner)
Abfindung Autoindustrie: Aufhebungsvertrag prüfen für 399 €
Zusammenfassung
  • Bei Daimler/Mercedes-Benz, BMW, Porsche, Audi, VW und Opel und bei Zulieferern wie Bosch, ZF und Continental etc liegen Abfindungen typischerweise zwischen 0,5 und 1,5 Monatsgehältern pro Beschäftigungsjahr.
  • Im Einzelfall können durch professionelle Verhandlung oft deutlich höhere Summen erreicht werden.

Die Automobilindustrie in Deutschland steht vor großen Herausforderungen durch die Transformation zur Elektromobilität. Viele Mitarbeiter bei Daimler/Mercedes-Benz, BMW, Porsche, Audi, VW und Opel und bei Zulieferern wie Bosch, ZF und Continental etc sind von Restrukturierungen betroffen. Die Autohersteller bieten den Mitarbeitern daher immer häufiger Aufhebungsverträge an.

Darum ist eine faire Abfindung so wichtig

Eine faire Abfindung ist entscheidend für Ihre finanzielle Sicherheit, gerade wenn bei Ihnen eine berufliche Neuorientierung geplant ist. In vielen Fällen müssen Sie sich nicht mit einer niedrigen Abfindung zufriedengeben. Unsere Experten kennen die spezifischen Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen der Automobilkonzerne und verhandeln für Sie die bestmöglichen Konditionen.

So gelingt die Abfindungsverhandlung

1. Analysieren Sie Ihre Verhandlungsposition

Die Analyse Ihrer Verhandlungsposition ist zentral, um hohe Abfindungen zu erzielen.

Neben Ihrem Arbeitsvertrag, den Tarifverträgen und Betriebsvereinbarungen spielen vor allem persönliche Umstände eine wichtige Rolle.

Unsere Abfindungsanwälte wissen, auf welche Klauseln Sie bei der Analyse achten müssen und geben Ihnen einen strukturierten Überblick über Ihre Rechte und Möglichkeiten.

2. Verhandeln Sie geschickt

Ein häufiger Verhandlungsfehler ist es beispielsweise, den Wunsch, das Unternehmen zu verlassen, zu früh offenzulegen.

Ferner sollten Sie nicht den Eindruck vermitteln, dass Sie sowieso jede Abfindung nehmen würden. Denn dann können Sie kein hohes Abfindungsangebot erwarten.

Ihre Verhandlungsposition können Sie zudem auch dadurch verbessern, dass Sie sich gegen Pflichtverletzungen des Arbeitgebers aktiv wehren und hierdurch unbequem machen. In der Autoindustrie ist beispielsweise vermehrt zu beobachten, dass Mitarbeiter ihre Stellen wegen Umstrukturierungen verlieren, ohne dass Ihnen eine gleichwertige Stelle intern angeboten wird. Derartige Pflichtverletzungen müssen Sie sich nicht gefallen lassen.

3. Achten Sie auf steuerliche Vorteile

Das beste Verhandlungsergebnis bringt nichts, wenn es durch die Steuer wieder zu einem großen Teil wieder aufgezehrt wird.

Die Abfindung ist zwar seit 2006 nicht mehr steuerfrei, allerdings kann durch die richtige Anwendung der sogenannten Fünffüntelregelung ein steuerlicher Vorteil erzielt werden. Hierbei kommt es vor allem auf das richtige Timing und Ihre finanzielle Erwerbssituation in der Zukunft an.

Typische Abfindungshöhen in der Autoindustrie

Einen Abfindungsrechner, der Ihnen einen ersten Anhaltspunkt für die zu erwartende Abfindung liefern kann, finden Sie hier: Abfindungsrechner. Die Höhe der Abfindung variiert je nach Unternehmen und individuellen Umständen:

  • Daimler/Mercedes-Benz: 0,5 - 1,5 Monatsgehälter pro Jahr
  • BMW: 0,5 - 1,5 Monatsgehälter pro Jahr
  • Volkswagen: 0,5 - 1,5 Monatsgehälter pro Jahr
  • Porsche: 0,5 - 1,5 Monatsgehälter pro Jahr
  • Audi: 0,5 - 1,5 Monatsgehälter pro Jahr
  • Opel: 0,5 - 1,5 Monatsgehälter pro Jahr

Bei Zulieferern wie Bosch, ZF, Continental und anderen können die Abfindungen ähnlich ausfallen, abhängig von den jeweiligen Tarifverträgen und Betriebsvereinbarungen.

Warum eine professionelle Beratung wichtig ist

Eine professionelle Abfindungsberatung kann den Unterschied zwischen einer niedrigen und einer fairen Abfindung ausmachen. Unsere Arbeitsrechtsexperten kennen:

  • Die spezifischen Tarifverträge der Automobilkonzerne
  • Rechtliche Fallstricke in Aufhebungsverträgen
  • Steuerliche Optimierungsmöglichkeiten
  • Verhandlungstaktiken für höhere Abfindungen

Fragen und Antworten

Die Höhe einer fairen Abfindung in der Autoindustrie hängt von verschiedenen Faktoren ab: Betriebszugehörigkeit, Gehalt, Tarifvertrag und individuelle Umstände. Bei Daimler, VW, BMW und Porsche liegen Abfindungen typischerweise zwischen 0,5 und 1,5 Monatsgehältern pro Beschäftigungsjahr. Unsere Erfahrung zeigt, dass durch professionelle Abfindungsverhandlung oft deutlich höhere Summen erreicht werden können. Wir analysieren Ihre individuelle Situation und verhandeln für Sie die optimale Abfindung.

Mit einem Aufhebungsvertrag können Arbeitnehmer und Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis einvernehmlich beenden. In dem Aufhebungsvertrag wird vereinbart, wann und zu welchen Konditionen das Arbeitsverhältnis beendet wird.

Im Gegensatz zu einer einseitigen Kündigung ist bei einem Aufhebungsvertrag die Zustim-mung beider Vertragspartner notwendig. Der Aufhebungsvertrag muss gemäß § 623 BGB schriftlich geschlossen, das heißt sowohl vom Arbeitgeber als auch vom Arbeitnehmer unter-schrieben werden.

Der Aufhebungsvertrag bedarf der Zustimmung beider Arbeitsvertragsparteien, sowohl des Arbeitgebers, als auch des Arbeitnehmers. Die Parteien können einander nicht zum Abschluss eines Aufhebungsvertrags zwingen.

Wenn zum Beispiel der Arbeitnehmer einen Aufhebungsvertrag ablehnt, kann der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis von sich aus gegebenenfalls einseitig kündigen. Dabei muss er aber den gesetzlichen Kündigungsschutz des jeweiligen Arbeitnehmers beachten. Der Arbeitnehmer kann innerhalb von drei Wochen nach Zugang einer Kündigung gemäß § 4 Kündigungsschutzgesetz eine Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht erheben und die Wirksamkeit der Kündigung überprüfen lassen.

Nein, einen automatischen Anspruch auf Abfindung gibt es grundsätzlich nicht. Nur in Ausnahmefällen besteht ein Anspruch auf Abfindungszahlung - etwa wenn ein Gesetz, ein Sozialplan oder eine arbeitsvertragliche Regelung einen Abfindungsanspruch ausdrücklich regelt.

In den meisten Fällen müssen Sie aktiv werden mit dem Arbeitgeber über die Höhe einer möglichen Abfindung verhandeln.

Manchmal bietet der Arbeitgeber auch eine Abfindung an, ohne dass Sie Klage erheben müssen. Insbesondere, wenn er das Arbeitsverhältnis bereits gekündigt hat und möchte, dass Sie auf eine Kündigungsschutzklage verzichten. Das nennt man Abwicklungsvertrag.

Auch wenn Arbeitgeber meist keine Abfindung zahlen müssen, ist diese oft die bessere Lösung für sie, um die laufenden Kosten zu senken.

Mit einer Abfindung erkauft sich der Arbeitgeber Ihre Zustimmung zur Trennung. Das Arbeitsverhältnis endet dann einvernehmlich und das Unternehmen hat Rechtssicherheit. Deshalb sind viele Arbeitgeber zu Abfindungen bereit - die Höhe ist aber Verhandlungssache.

Je besser Ihre Chancen in einem etwaigen Kündigungsschutzverfahren vor Gericht wären, desto mehr können Sie in der Regel aushandeln.

Nein, das müssen Sie nicht. Ihr unbefristeter Arbeitsvertrag gilt solange weiter, bis er durch eine einseitige Kündigung, eine beiderseitige Aufhebung oder eine Befristung beendet wird - Sie müssen Ihren Arbeitsplatz nicht "verteidigen" oder sich neu bewerben. Sie haben einen Anspruch auf Beschäftigung auf Ihrer Stelle aufgrund Ihres Arbeitsvertrags.

Falls Ihre Stelle wegen der Umstrukturierung wegfällt, muss der Arbeitgeber aktiv werden: Wenn er Sie nicht unverändert weiterbeschäftigen kann, ist verpflichtet, Ihnen zunächst eine gleichwertige Position anzubieten, wenn es eine gibt. Gegebenfalls muss er eine betriebsbedingte Änderungs- oder Beendigungskündigung aussprechen.

Sie haben also eine starke Position: Der Arbeitgeber muss sich um Sie kümmern, nicht umgekehrt.

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