Ihr Rechtsanwalt für Erbrecht in Landau (Pfalz)

Fachanwalt Erbrecht Landau Pfalz - Rechtsanwalt für Testament, Erbvertrag und Hofübergabe in der Südpfalz

Das Erbrecht gehört zu den Kernkompetenzen unserer Kanzlei am Standort Landau. Wir betreuen Erblasser, Erben und Pflichtteilsberechtigte in der Südpfalz bei allen Fragen rund um das Erben und Vererben.

Ob privates Immobilienvermögen, Weinbaubetrieb oder Unternehmensanteile: Vertrauen Sie auf unsere Erfahrung bei der rechtssicheren Gestaltung von Testamenten und der konsequenten Durchsetzung Ihrer Ansprüche im Erbfall.

1. Gestaltungen mit Testamenten, Erbverträgen & Schenkungen

Das gesetzliche Erbrecht passt selten zu den individuellen Wünschen – besonders in Patchwork-Konstellationen oder bei Unternehmerfamilien in der Pfalz. Wir analysieren Ihre Vermögenssituation und gestalten maßgeschneiderte Lösungen.

  • Testamentsgestaltung: Vom klassischen Ehegattentestament (Berliner Testament) bis zu komplexen Verfügungen mit Vermächtnissen und Teilungsanordnungen.
  • Vorweggenommene Erbfolge: Übertragung von Immobilien oder Betriebsvermögen zu Lebzeiten (Schenkung), oft unter Nutzung von Nießbrauchrechten zur Absicherung der Übertragenden.
  • Steuerliche Optimierung: Nutzung von Freibeträgen und gesetzlicher Gestaltungsmöglichkeiten zur Vermeidung unnötiger Erbschaftsteuer (in Kooperation mit Ihrem Steuerberater).
  • Pflichtteilsverzichte: Vertragliche Regelungen zu Lebzeiten, um den Familienfrieden später zu sichern.

2. Die Abwicklung nach dem Erbfall

Nach dem Tod eines Angehörigen ist die Trauer groß – die Bürokratie leider oft auch. Wir entlasten Erben in Landau bei allen formalen Schritten.

  • Annahme und Ausschlagung: Prüfung, ob der Nachlass möglicherweise überschuldet ist.
  • Erbschein: Beantragung des Erbscheins beim Nachlassgericht (Amtsgericht Landau), falls kein notarielles Testament vorliegt.
  • Kommunikation: Wir übernehmen den Schriftverkehr mit Banken, Versicherungen, dem Grundbuchamt und anderen, um Konten aufzulösen, Immobilien umzuschreiben und den Nachlass abzuwickeln.

3. Streit um den Erbschein und die Erbenstellung

Oft ist unklar, ob bzw. welches Testament gültig ist, was der Erblasser mit seiner Verfügung gemeint hat oder gar, ob der Erblasser zum Zeitpunkt der Errichtung noch testierfähig war. Solche Fragen klärt das zuständige Gericht im Erbscheinsverfahren oder Erbschaftsstreit. Wir vertreten Sie, wenn:

  • Ein Testament wegen Testierunfähigkeit (z.B. Demenz) angefochten werden soll.
  • Formfehler im Testament vorliegen.
  • Die Auslegung schwammiger Formulierungen im Testament streitig ist.

4. Die Erbengemeinschaft: Verwalten & Auseinandersetzen

Wer mit Verwandten oder anderen Personen gemeinsam erbt, bildet eine Erbengemeinschaft. Da Entscheidungen oft einstimmig getroffen werden müssen, kommt es hier häufig zum Stillstand.

Wir beraten Miterben in Landau bei der Verwaltung des Nachlasses und entwickeln Strategien zur Auflösung der Erbengemeinschaft (Erbauseinandersetzung). Unser Ziel ist die Auszahlung Ihres Erbteils – notfalls über den Weg der Teilungsversteigerung von Immobilien, wobei wir stets eine einvernehmliche Lösung (Abschichtungsvereinbarung) bevorzugen.

5. Pflichtteil: Ansprüche für enterbte Angehörige

Auch wenn Abkömmlinge oder Eltern enterbt wurden, steht ihnen gesetzlich ein Pflichtteil in Geld zu. Dies ist oft ein Konfliktherd, besonders wenn Immobilienvermögen vorhanden ist, aber wenig Bargeld.

  • Für Pflichtteilsberechtigte: Wir fordern Auskunft über den realen Bestand des Nachlasses, prüfen Wertermittlungen von Immobilien in der Südpfalz und setzen Ihre Zahlungsansprüche durch.
  • Für Erben: Wir wehren überzogene Forderungen ab und prüfen, ob sich der Pflichtteil durch Schenkungen zu Lebzeiten anrechnen lässt.

6. Testamentsvollstreckung

Um sicherzugehen, dass der letzte Wille exakt befolgt wird, ordnen viele Erblasser eine Testamentsvollstreckung an. Wir beraten Erben in Landau und Umgebung im Umgang mit Testamentsvollstreckern oder übernehmen (in ausgewählten Fällen) professionelle Mandate zur Abwicklung des Nachlasses, um Neutralität zwischen den Erben zu gewährleisten.

Ihr Ansprechpartner in Landau (Pfalz)

Aktuelle Urteile aus Landau (Pfalz) und Umgebung (Stand 2026)

Beeinträchtigende Schenkung
Lebzeitiges Eigeninteresse
Lebzeitiges Eigeninteresse bei Schenkungen zur Gleichstellung von Kindern (Vorinstanz AG Kandel)

Sachverhalt: Ein Vater hatte in einem Erbvertrag seine Ehefrau (die Klägerin) zur Alleinerbin eingesetzt. Später schenkte er einem seiner beiden Söhne (dem Beklagten) 40.000 DM. Die Klägerin sah darin eine beeinträchtigende Schenkung und forderte das Geld nach dem Tod des Vaters zurück. Der Vater hatte akribisch dokumentiert, dass der andere Sohn (Bruder des Beklagten) jahrelang mietfrei im Elternhaus gewohnt und dadurch finanzielle Vorteile in Höhe von über 80.000 DM genossen hatte. Die Schenkung an den Beklagten sollte diesen Vorteil ausgleichen.

Wesentliche Normen:

  • § 2287 BGB: Schutz des Vertragserben vor beeinträchtigenden Schenkungen (Der Vertragserbe kann Geschenke zurückfordern, wenn der Erblasser diese in Beeinträchtigungsabsicht gemacht hat).
  • Lebzeitiges Eigeninteresse: Ein ungeschriebenes Tatbestandsmerkmal, das die Rückforderung ausschließt. Es liegt vor, wenn der Erblasser ein anerkennenswertes Interesse an der Schenkung hatte, das schwerer wiegt als das Interesse des Vertragserben am Erhalt des Nachlasses.

Entscheidung: Das Landgericht Landau wies die Klage ab und bestätigte das Urteil des Amtsgerichts Kandel. Das Gericht bejahte ein lebzeitiges Eigeninteresse des Vaters an der Schenkung. Der Wunsch eines Vaters, eine finanzielle Ungleichbehandlung zwischen seinen Kindern auszugleichen (hier: mietfreies Wohnen des einen vs. Geldschenkung an den anderen), ist ein anerkennenswertes Motiv. Der Vertragserbe (hier die Mutter) muss diesen Ausgleich hinnehmen, da er sittlich gerechtfertigt ist und nicht primär der Schädigung des Erbes dient. Eine Beeinträchtigungsabsicht lag nicht vor.

Fazit: Schenkungen, die der Erblasser vornimmt, um eine Gleichbehandlung seiner Kinder herzustellen (z.B. als Ausgleich für Vorempfänge eines anderen Kindes), sind in der Regel durch ein lebzeitiges Eigeninteresse gedeckt und können vom Vertragserben nicht zurückgefordert werden.

Aktenzeichen: LG Landau, Urt. v. 21.02.2003 – 3 S 190/02

Nachlassverzeichnis
Nachlasspflegschaft
Zwangsvollstreckung gegen Nachlasspfleger zur Erteilung eines notariellen Nachlassverzeichnisses

Sachverhalt: Ein enterbter Pflichtteilsberechtigter klagte gegen den vom Amtsgericht Landau bestellten Nachlasspfleger auf Auskunft über den Nachlass. Der Pfleger erkannte den Anspruch an, legte aber mehrfach unzureichende Nachlassverzeichnisse vor, die lediglich seine eigenen Angaben wiedergaben, ohne dass der beauftragte Notar eigene Ermittlungen anstellte. Der Pflichtteilsberechtigte beantragte daraufhin einen Haftbefehl zur Erzwingung der Auskunft (Zwangshaft).

Wesentliche Normen:

  • § 2314 BGB: Auskunftsanspruch des Pflichtteilsberechtigten (gegen den Erben).
  • § 2012 BGB: Nachlasspflegschaft (Der Nachlasspfleger schuldet anstelle der unbekannten Erben Auskunft).
  • § 888 ZPO: Zwangsvollstreckung unvertretbarer Handlungen (Hier: Erteilung der Auskunft durch Zwangsgeld oder Zwangshaft).

Entscheidung: Das Oberlandesgericht Zweibrücken wies die Beschwerde gegen die Ablehnung des Haftbefehls zurück. Das Gericht stellte fest: 1. Passivlegitimation: Der Nachlasspfleger ist der richtige Gegner für den Auskunftsanspruch, solange die Erben unbekannt sind. Der Vollstreckungstitel richtete sich wirksam gegen ihn persönlich als Amtsträger. 2. Unzureichende Auskunft: Die vorgelegten Verzeichnisse genügten nicht den Anforderungen an ein notarielles Nachlassverzeichnis. Ein solches erfordert, dass der Notar den Bestand selbst ermittelt und nicht nur Angaben des Auskunftspflichtigen beurkundet. 3. Keine Zwangshaft: Dennoch durfte (noch) keine Zwangshaft angeordnet werden. - Erstens muss vorrangig versucht werden, das bereits festgesetzte Zwangsgeld (1.000 €) beizutreiben, was aus dem vorhandenen Nachlassvermögen möglich schien. - Zweitens traf den Nachlasspfleger kein direktes Verschulden an der Untätigkeit des Notars. Ihm musste noch Zeit gegeben werden, den Notar zur Erfüllung seiner Pflichten anzuhalten oder einen neuen Notar zu beauftragen (Frist bis Ende 2015).

Fazit: Ein Nachlasspfleger schuldet dem Pflichtteilsberechtigten ein ordnungsgemäßes notarielles Nachlassverzeichnis. Erfüllt der beauftragte Notar seine Ermittlungspflichten nicht, drohen dem Pfleger Zwangsmittel. Zwangshaft ist jedoch erst das letzte Mittel, wenn Zwangsgeld nicht beigetrieben werden kann oder der Pfleger untätig bleibt.

Aktenzeichen: OLG Zweibrücken, Beschl. v. 22.07.2015 – 3 W 59/15

Landau (Pfalz) 2025: Gesellschaftsrecht in Zahlen

Neugründungen
Neugründungen in Landau (Pfalz) (2025)

Beliebtester Stadtteil 2025

Landau in der Pfalz (Zentrum)

104 Neugründungen
-9%
Vorjahr: Landau in der Pfalz (Zentrum) (114)

Neugründungen insgesamt

Neue Unternehmen in 2025 in Landau

121

8% Abnahme gegenüber Vorjahr (2024)
Rechtsformen
Top 3 Rechtsformen in Landau (Pfalz) (2025)

In 2025 wurden in Landau (Pfalz) diese Rechtsformen am häufigsten für Neugründungen genutzt:

1. GmbH (52 Neugründungen)
24% Zunahme gegenüber Vorjahr (2024)
2. GbR (27 Neugründungen)
45% Abnahme gegenüber Vorjahr (2024)
3. UG (18 Neugründungen)
Keine Veränderung gegenüber Vorjahr (2024)
Branchen
Top-Branchen in Landau (Pfalz) (2025)

Die beliebtesten Branchen für Neugründungen in Landau (Pfalz) im Jahr 2025.

1

Verwaltung und Führung von Unternehmen und Betrieben; Unternehmensberatung

20

33% Zunahme gegenüber Vorjahr (2024)
2

Grundstücks- und Wohnungswesen

12

14% Abnahme gegenüber Vorjahr (2024)
3

Erbringung von Finanzdienstleistungen

11

38% Zunahme gegenüber Vorjahr (2024)


GmbH - Gesellschaft mit beschränkter Haftung in Landau

Neue GmbHs in 2025 in Landau

52

24% Zunahme gegenüber Vorjahr (2024)

GbR - Gesellschaft bürgerlichen Rechts in Landau

Neue GbRs in 2025 in Landau

27

45% Abnahme gegenüber Vorjahr (2024)

UG - Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) in Landau

Neue UGs in 2025 in Landau

18

Keine Veränderung gegenüber Vorjahr (2024)

KG - Kommanditgesellschaft in Landau

Neue KGs in 2025 in Landau

6

14% Abnahme gegenüber Vorjahr (2024)


e.K. - Eingetragener Kaufmann in Landau

Neue e.K.s in 2025 in Landau

4

Neu gegenüber Vorjahr (2024)

e.V. - Eingetragener Verein in Landau

Neue e.V.s in 2025 in Landau

11

57% Zunahme gegenüber Vorjahr (2024)

PartGmbB - Personengesellschaft mit beschränkter Berufshaftung in Landau

Neue PartGmbBs in 2025 in Landau

2

Keine Veränderung gegenüber Vorjahr (2024)


eG - Eingetragene Genossenschaft in Landau

Neue eGs in 2025 in Landau

1

75% Abnahme gegenüber Vorjahr (2024)


Top-Branchen 2025

Verwaltung und Führung von Unternehmen und Betrieben; Unternehmensberatung

20(33%)

Grundstücks- und Wohnungswesen

12(14%)

Erbringung von Finanzdienstleistungen

11(38%)

Gebäudebetreuung; Garten- und Landschaftsbau

11(175%)

Vorbereitende Baustellenarbeiten, Bauinstallation und sonstiges Ausbaugewerbe

10(25%)

Architektur- und Ingenieurbüros; technische, physikalische und chemische Untersuchung

8(60%)

Erbringung von Dienstleistungen der Informationstechnologie

6(50%)

Großhandel (ohne Handel mit Kraftfahrzeugen)

6(0%)

Landverkehr und Transport in Rohrfernleitungen

4(100%)

Erbringung von wirtschaftlichen Dienstleistungen für Unternehmen und Privatpersonen a. n. g.

3

Neugründungen nach Stadtteilen 2025

Landau in der Pfalz (Zentrum)

104(9%)

Landau in der Pfalz (Süd/Umland)

1

Quelle: Diese Statistiken wurden mit dem Handelsregister des AG Landau in der Pfalz erstellt.

Weitere Jahre: 2024, 2023, 2022, 2021

Landau (Pfalz): Zuständige Gerichte für das Erbrecht und Unter­nehmens­nach­folge

Ist eine außergerichtliche Einigung nicht möglich, setzen wir Ihre Ansprüche konsequent vor den Gerichten in Landau durch. Wir vertreten Sie bei Pflichtteilsklagen, Testamentsanfechtungen und der Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften.

Amtsgericht Landau in der Pfalz - Zuständiges Gericht für Mahnverfahren und kleinere Streitigkeiten

Amtsgericht Landau (Nachlassgericht)

Sitz: Landau

Nachlasssachen, Erbscheinverfahren, Testamentsvollstreckung

Landgericht Landau in der Pfalz - Gerichtsgebäude für Zivilprozesse mit Rechtsanwalt in Landau

Landgericht Landau

Sitz: Landau

Zuständig für Erbstreitigkeiten (z.B. Pflichtteilsklagen, Erbauseinandersetzung) ab einem Streitwert von 5.000 Euro.

Amtsgericht Landau (Nachlassgericht): Urheber BertholdD, Lizenz CC BY-SA 3.0; Landgericht Landau: Urheber BertholdD, Lizenz CC BY-SA 3.0; Pfälzisches Oberlandesgericht Zweibrücken: Urheber E.peiffer@gmx.net, Lizenz CC BY-SA 3.0

Häufige Fragen (FAQ) zum Erbrecht in Landau

Nein. Ein handschriftliches Testament ist voll wirksam, wenn es komplett eigenhändig geschrieben und unterschrieben ist (Ort und Datum nicht vergessen!). Allerdings passieren hier oft Fehler bei Formulierungen. Eine anwaltliche Beratung stellt sicher, dass das, was Sie schreiben, rechtlich auch Bestand hat.

Das Honorar für die Bearbeitung eines erbrechtlichen Falls durch einen unserer Erbrechtsspezialisten liegt zwischen 250 € und 350 € (zzgl. 19% USt).

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