Ihr Rechtsanwalt für Erbrecht in Stuttgart

Rechtsanwalt Erbrecht Stuttgart - Fachanwalt für Testament, Unternehmensnachfolge und Pflichtteil in Baden-Württemberg

Unser Erbrecht-Team in Stuttgart verfügt über umfassende Erfahrung in der Betreuung von Erbschaftsangelegenheiten, Testamentserstellung und Nachlassabwicklung. Die Stuttgarter Region mit ihren erfolgreichen Unternehmerfamilien und hohen Immobilienwerten erfordert besondere Expertise bei der steueroptimalen Nachlassplanung und der Gestaltung von Unternehmensnachfolgen. Wir beraten sowohl bei gesetzlichen Erbfolgen als auch bei komplexen testamentarischen Verfügungen.

Die Nachlassgerichte in Stuttgart und der Region bearbeiten täglich Erbscheinverfahren, Testamentsvollstreckungen und Erbauseinandersetzungen. Mit unserer fundierten Kenntnis der aktuellen Rechtsprechung des Amtsgerichts Stuttgart und des Landgerichts Stuttgart unterstützen wir Erben, Erblasser und Unternehmer bei der rechtssicheren Nachlassgestaltung und -abwicklung in der württembergischen Metropolregion.

Aktuelle Urteile aus Stuttgart und Umgebung (Stand 2026)

Testamentsvollstreckung
Immobilienverkauf
Hausverkauf zum Schleuderpreis: Testamentsvollstrecker scheitert

Sachverhalt:
Ein Testamentsvollstrecker verkaufte ein Haus in Stuttgart (bzw. dessen Rechtsstreit hier verhandelt wurde) aus dem Nachlass für 90.000 € an einen Bekannten. Die Alleinerbin stimmte dem Verkauf zu, weil sie angeblich von der Stadt eine falsche Auskunft über einen Wert von nur 100.000 € erhalten hatte. Tatsächlich war das Haus 195.000 € wert. Der Käufer klagte auf Besitzeinräumung, die Erbin weigerte sich und tauschte die Schlösser aus.

Entscheidung:
Das OLG Stuttgart wies die Klage ab. Der Kaufvertrag und die Auflassung sind nichtig.

  • Unentgeltliche Verfügung: Der Verkauf weit unter Wert (weniger als 50%) gilt als teil-unentgeltliche Verfügung. Dazu ist der Testamentsvollstrecker ohne Zustimmung der Erben grundsätzlich nicht berechtigt (§ 2205 S. 3 BGB). Er hätte den Wert prüfen müssen, statt blind auf ungeprüfte Angaben der Erbin zu vertrauen.
  • Sittenwidrige Zustimmung: Die Zustimmung der Erbin war zwar formal da, aber sittenwidrig (§ 138 BGB). Der Käufer hatte ein "grobes Missverhältnis" zwischen Preis und Wert (90.000 zu 195.000 €) ausgenutzt oder sich zumindest leichtfertig der Einsicht verschlossen, dass die Erbin in einer Zwangslage war oder irrte.
  • Kein Gutglaubensschutz: Da der Testamentsvollstrecker seine Befugnisse überschritten hatte und die Zustimmung der Erbin nichtig war, konnte der Käufer kein Eigentum erwerben. Die Sittenwidrigkeit erfasste hier ausnahmsweise nicht nur den Kaufvertrag, sondern auch die dingliche Einigung (Auflassung).

Praxishinweis für Mandanten:
Vorsicht bei Immobiliengeschäften mit Testamentsvollstreckern! Wenn der Kaufpreis auffällig niedrig ist ("Schnäppchen"), riskieren Sie die Rückabwicklung. Verlassen Sie sich nicht darauf, dass der Testamentsvollstrecker "alles darf". Als Erbe sollten Sie bei Verkäufen durch den Vollstrecker immer auf ein aktuelles Wertgutachten bestehen, bevor Sie zustimmen.

Aktenzeichen: OLG Stuttgart, Urt. v. 24.07.2025 – 2 U 30/23

Nachlasspflegschaft
Vergütung
120 € Stundensatz für Nachlasspfleger sind angemessen

Sachverhalt:
In einem komplexen Erbfall (keine Erben 1. Ordnung, Suche in der 3. Ordnung, viele Beteiligte, hoher Nachlasswert) war ein professioneller Nachlasspfleger (Notariatsassessor) tätig. Er beantragte für seine Arbeit von 2017 bis 2021 eine Vergütung von ca. 30.000 € auf Basis eines Stundensatzes von 120 €. Die Erben legten Beschwerde ein und hielten maximal 100 € für angemessen.

Entscheidung:
Das OLG Stuttgart bestätigte den Stundensatz von 120 €.

  • Kriterien für die Höhe: Der Stundensatz richtet sich nach der Fachkunde des Pflegers und der Schwierigkeit des Falls. Hier war der Pfleger hochqualifiziert und der Fall anspruchsvoll (Erbenermittlung in ferner Ordnung, hohes Vermögen).
  • Ermessensspielraum: Gerichte haben einen weiten Spielraum. Sätze zwischen 110 € und 130 € sind bei schwierigen Pflegschaften üblich.
  • Inflation berücksichtigen: Das Gericht betonte, dass Preissteigerungen bei Dienstleistern in den letzten Jahren auch bei der Vergütung von Nachlasspflegern zu berücksichtigen sind. Ältere Urteile mit niedrigeren Sätzen sind daher kein Maßstab mehr.

Praxishinweis für Mandanten:
Wenn ein professioneller Nachlasspfleger eingesetzt wird, müssen Erben mit Kosten rechnen, die dem Marktniveau für qualifizierte Dienstleistungen entsprechen. Ein Stundensatz von 120 € ist bei komplexen Fällen nicht überhöht. Prüfen Sie die Abrechnung eher auf den Zeitaufwand (Stundenanzahl) als auf den Stundensatz, wenn dieser im üblichen Rahmen liegt.

Aktenzeichen: OLG Stuttgart, Beschl. v. 31.01.2025 – 8 W 111/22

Stuttgart: Zuständige Gerichte für das Erbrecht und Unter­nehmens­nach­folge

Amtsgericht Stuttgart - Zuständiges Gericht für Bagatellverfahren und Mahnverfahren in Stuttgart

Amtsgericht Stuttgart

Sitz: Stuttgart

Nachlasssachen, Erbscheinverfahren, Testamentsvollstreckung

Landgericht Stuttgart - Gerichtsgebäude für Zivilprozesse und Strafverfahren mit Rechtsanwalt in Stuttgart

Landgericht Stuttgart

Sitz: Stuttgart

Erbstreitigkeiten über €5.000

Oberlandesgericht Stuttgart: Urheber Tresckow, Lizenz CC BY-SA 3.0

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