Ihr Fachanwalt für Arbeitsrecht in Pirmasens

Für Arbeitgeber, Unternehmen & Führungskräfte in Pirmasens

Rechtsanwalt Arbeitsrecht Pirmasens - Fachanwalt für Kündigungsschutz und Aufhebungsvertrag in der Südwestpfalz

Als spezialisierte Anwaltskanzlei für Arbeitsrecht in Pirmasens betreuen wir Mandanten in der gesamten Südwestpfalz bei allen arbeitsrechtlichen Angelegenheiten. Die Region Pirmasens mit ihrer traditionsreichen Schuhindustrie und dem strukturellen Wandel hin zu modernen Dienstleistungs- und Technologieunternehmen bringt besondere arbeitsrechtliche Herausforderungen mit sich – von Betriebsübergängen über Kündigungsschutzverfahren bis zu Restrukturierungen.

Das Arbeitsgericht Pirmasens (Auswärtige Kammer des Arbeitsgerichts Kaiserslautern) entscheidet regelmäßig über arbeitsrechtliche Streitigkeiten aus der Region. Mit unserer fundierten Kenntnis der aktuellen Rechtsprechung und der regionalen Arbeitsmarktbesonderheiten vertreten wir sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber vor allen Instanzen des rheinland-pfälzischen Arbeitsgerichtssystems.

Ihr Ansprechpartner im Arbeitsrecht für Pirmasens

Aktuelle Urteile aus Pirmasens und Umgebung (Stand 2026)

Betriebsratswahl
Ersatzmitglied
Betriebsrat: Listensprung bleibt auch bei Nachrückern bestehen

Sachverhalt:
Bei einem Baumaschinenhersteller (Streit vor dem ArbG Pirmasens) bestand Streit über die Zusammensetzung des Betriebsrats. Bei der Wahl 2022 musste ein Mandat von Liste 1 auf Liste 4 verschoben werden ("Listensprung"), um die Geschlechterquote zu erfüllen. Als später ein Mitglied der Liste 4 zurücktrat, wollte der Arbeitgeber den Listensprung korrigieren: Da mittlerweile genug Frauen im Gremium waren, sollte nun ein Kandidat der Liste 1 nachrücken, nicht das Ersatzmitglied der Liste 4. Der Arbeitgeber beantragte eine einstweilige Verfügung.

Entscheidung:
Das LAG Rheinland-Pfalz lehnte den Antrag ab. Der Listensprung wird nicht nachträglich korrigiert.

  • Wortlaut ist eindeutig: § 25 Abs. 2 BetrVG regelt klar: Ersatzmitglieder kommen von derselben Vorschlagsliste wie das ausgeschiedene Mitglied. Eine Ausnahme gilt nur, wenn dadurch die Geschlechterquote unterschritten würde. Hier war die Quote aber sicher, also blieb es bei Liste 4.
  • Keine Rückabwicklung: Ein einmal erfolgter Listensprung bei der Wahl manifestiert sich für die gesamte Amtszeit. Es gibt keine gesetzliche Grundlage, das Wahlergebnis nachträglich zu ändern, nur weil die Quote "zufällig" auch ohne den Sprung erfüllt wäre. Das dient der Rechtssicherheit und Handhabbarkeit für den Betriebsrat.
  • Wahlgleichheit: Der Eingriff in die Wahlgleichheit (durch den Listensprung) ist verfassungsrechtlich gerechtfertigt, um die Minderheitenquote durchzusetzen. Dieser Zustand wird bis zur nächsten Wahl "perpetuiert".

Praxishinweis für Arbeitgeber:
Akzeptieren Sie die Zusammensetzung des Betriebsrats, wie sie sich aus dem Wahlergebnis und der Listenreihenfolge ergibt. Versuche, die Sitzverteilung nachträglich zu "optimieren" (auch wenn es rechnerisch logisch erscheint), scheitern meist an der formalen Strenge des Wahlrechts. Solange die Beschlussfähigkeit des Gremiums nicht gefährdet ist, lohnt sich ein Streit über die Person des Nachrückers selten.

Aktenzeichen: LAG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 04.07.2024 – 2 TaBVGa 3/24

Urlaubsrecht
Quarantäne
Quarantäne im Urlaub: Kein Anspruch auf Nachgewährung

Sachverhalt:
Eine Krankenschwester aus Pirmasens hatte für November 2020 Urlaub bewilligt bekommen. Kurz vor Urlaubsantritt hatte sie beruflich Kontakt zu einer Corona-infizierten Person. Die Stadt Pirmasens ordnete daraufhin für einen Teil ihres Urlaubs häusliche Quarantäne an. Die Arbeitnehmerin war selbst nicht arbeitsunfähig erkrankt ("gesunde Quarantäne"). Sie verlangte vom Arbeitgeber die Nachgewährung der Urlaubstage, da sie diese wegen der Quarantäne nicht zur Erholung nutzen konnte, ähnlich wie bei Krankheit.

Entscheidung:
Das BAG wies die Klage ab. Der Urlaub ist verbraucht.

  • Urlaub ist erfüllt: Der Arbeitgeber hat seine Pflicht erfüllt, indem er die Arbeitnehmerin von der Arbeit freigestellt und bezahlt hat. Wie sie diese freie Zeit nutzen kann, ist ihr Risiko.
  • Keine Gleichsetzung mit Krankheit: § 9 BUrlG regelt, dass Krankheitstage nicht auf den Urlaub angerechnet werden. Dies gilt aber nur für ärztlich attestierte Arbeitsunfähigkeit. Eine bloße Quarantäne ohne eigene Erkrankung fällt nicht darunter. Eine analoge Anwendung lehnte das Gericht ab, da keine planwidrige Regelungslücke bestand (der Gesetzgeber hat das Problem erst später, ab September 2022, anders geregelt).
  • Europarechtlich konform: Auch nach EU-Recht dient der Urlaub der Erholung. Dieser Zweck wird durch Quarantäne zwar eingeschränkt, aber nicht vereitelt (anders als bei Krankheit). Der Arbeitgeber muss dieses allgemeine Lebensrisiko nicht ausgleichen.

Praxishinweis für Arbeitgeber:
Für "Alt-Fälle" (Quarantäne vor dem 17.09.2022) müssen Sie keinen Urlaub nachgewähren, wenn der Mitarbeiter nicht selbst krank war. Achtung: Seit dem 17.09.2022 gilt § 59 Abs. 1 IfSG: Nun werden Tage behördlich angeordneter Absonderung (Quarantäne) während des Urlaubs nicht mehr auf den Urlaub angerechnet. Prüfen Sie daher bei aktuellen Fällen immer das genaue Datum und die Rechtslage!

Aktenzeichen: BAG, Urt. v. 28.05.2024 – 9 AZR 247/22

Pirmasens: Zuständige Gerichte für das Arbeits­recht

Arbeitsgericht Kaiserslautern - Fachanwalt Arbeitsrecht für Kündigungsschutz und Abfindung in der Westpfalz

Arbeitsgericht Kaiserslautern

Sitz: Kaiserslautern

Die Auswärtige Kammer Pirmasens des Arbeitsgerichts Kaiserslautern ist zuständig für arbeitsrechtliche Streitigkeiten aus dem Landkreis Südwestpfalz und der Stadt Pirmasens.

Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz Mainz - LAG für Berufungen im Arbeitsrecht mit Fachanwalt

Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz

Sitz: Mainz

Das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz in Mainz ist die Berufungsinstanz für arbeitsrechtliche Verfahren aus Pirmasens.

Arbeitsgericht Kaiserslautern: Urheber Subamaggus, Lizenz CC BY-SA 4.0; Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz: Urheber Stefan Frerichs, Lizenz CC BY-SA 2.0 de

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