Ihr Rechtsanwalt für Startup­recht in München

Startup-Anwalt München - Rechtsanwalt für FinTech, MedTech und Venture Capital Finanzierungen in Bayern

München hat sich als einer der führenden Startup-Standorte Deutschlands etabliert, mit besonderer Stärke in den Bereichen FinTech, MedTech, CleanTech und Mobility. Die bayerische Landeshauptstadt profitiert von einem starken Investorenumfeld, der Nähe zu renommierten Universitäten und einem lebendigen Gründerökosystem. Unsere Startup-Rechtsberatung umfasst die gesamte Bandbreite von der Unternehmensgründung über Venture-Capital-Finanzierungen bis hin zu IPOs und Exit-Strategien. Die internationale Ausrichtung vieler Münchener Startups erfordert zusätzliche Expertise im grenzüberschreitenden Unternehmensrecht.

Das Landgericht München I als spezialisiertes Handelsgericht und das Oberlandesgericht München bieten ein professionelles Umfeld für die Beilegung von Startup-Streitigkeiten und komplexen Venture-Capital-Disputes. Mit der starken Präsenz internationaler Investoren und Tech-Konzerne entstehen regelmäßig anspruchsvolle rechtliche Fragestellungen, die wir mit unserer spezialisierten Expertise erfolgreich bearbeiten.

Aktuelle Urteile aus München und Umgebung (Stand 2026)

Startup-Bewertung - Notarkosten bei innovativem Technologie-Unternehmen
Innovative Technologie-Startup aus München gewinnt teilweise gegen Notarkosten-Berechnung bei Investment and Shareholders' Agreement Beurkundung. Kapitalerhöhung mit Agio und Optionsvereinbarungen zwischen Venture Capital Investoren und Gründern führen zu Geschäftswert von 1.650.000 Euro statt ursprünglich berechneter 11.621.000 Euro. Premoney-Bewertung von 10 Mio. Euro bei neuer Technologie entwickelndem Startup basiert auf Visionen und subjektivem Vertrauen in Gründer-Fähigkeiten. Eigenkapital nach § 266 Abs. 3 HGB als Bewertungsgrundlage bei fehlenden objektiven Vergleichswerten. Geldzuflüsse von Risikokapitalgebern erhöhen vorübergehend Unternehmenswert bei innovativen Technologie-Startups. LG München I hatte ursprünglich höheren Geschäftswert bestätigt. Notargebühren reduziert von 36.427,80 Euro auf 9.468,35 Euro. Prinzip Hoffnung bei Tech-Startups führt zu spekulativen Bewertungen ohne objektive Anhaltspunkte.
Aktenzeichen: OLG München, Beschluss vom 15.06.2020 – 32 Wx 140/20 Kost

Wärmflaschen-Startup - Patentstreit um Sicherheitsverschluss mit marktführendem Hersteller
Wärmflaschen-Startup aus München gewinnt gegen marktführende Herstellerin aus Kulmbach-Mainleus wegen Verletzung der Nichtverwendungsvereinbarung bei Wärmflaschensicherheitsverschluss. Startup-Unternehmen entwickelte 2014 mehrteiligen Sicherheitsverschluss nach Schlüssel-Schloss-Prinzip für Kinder und Demenzerkrankte. Geheimhaltungs- und Nichtverwendungsvereinbarung vom 19.03.2015 für Lizenzverhandlungen und Geschäftsanbahnung kartellrechtlich unbedenklich. Beklagte mit 75-80% Marktanteil bei Wärmflaschen in Deutschland durfte erhaltene Informationen nicht kommerziell verwerten. Österreichisches Patent AT 515912 B1 erteilt, europäische Patentanmeldung EP 3 232 999 noch anhängig. Gebrauchsmuster DE 20 2015 009 660 U1 in beschränkter Fassung aufrechterhalten. Patentanmeldungen in China, Japan, Korea und USA laufend. Einstweilige Verfügung bereits 05.12.2018 erlassen. Presspassung und kraftschlüssige Kopplung bei angegriffener Ausführungsform nicht verwirklicht trotz Sicherheitsverschluss-Bezeichnung. Startup entwickelt neuartige Wärmeeinrichtungen für häuslichen Bedarf.
Aktenzeichen: LG München I, Endurteil vom 18.12.2020 – 21 O 5274/20

München: Zuständige Gerichte für das Startup-Recht

Landgericht München I - Gerichtsgebäude für Handelssachen und Wirtschaftsstreitigkeiten mit Rechtsanwalt in München

Landgericht München I

Sitz: München

Handelssachen, Startup-Streitigkeiten, Venture-Capital-Recht

Landgericht München II - Gericht für Zivilsachen und Familienrecht mit Rechtsanwalt in München

Landgericht München I

Sitz: München

Handelssachen, Startup-Streitigkeiten, Venture-Capital-Recht

Landgericht München I: Urheber Richard Huber , Lizenz CC BY-SA 3.0; Oberlandesgericht München: Urheber Christian Wolf (www.c-w-design.de), Lizenz CC BY-SA 3.0

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