Ihr Rechtsanwalt für Startup­recht in München

Startup-Anwalt München - Rechtsanwalt für FinTech, MedTech und Venture Capital Finanzierungen in Bayern

München hat sich als einer der führenden Startup-Standorte Deutschlands etabliert, mit besonderer Stärke in den Bereichen FinTech, MedTech, CleanTech und Mobility. Die bayerische Landeshauptstadt profitiert von einem starken Investorenumfeld, der Nähe zu renommierten Universitäten und einem lebendigen Gründerökosystem. Unsere Startup-Rechtsberatung umfasst die gesamte Bandbreite von der Unternehmensgründung über Venture-Capital-Finanzierungen bis hin zu IPOs und Exit-Strategien. Die internationale Ausrichtung vieler Münchener Startups erfordert zusätzliche Expertise im grenzüberschreitenden Unternehmensrecht.

Das Landgericht München I als spezialisiertes Handelsgericht und das Oberlandesgericht München bieten ein professionelles Umfeld für die Beilegung von Startup-Streitigkeiten und komplexen Venture-Capital-Disputes. Mit der starken Präsenz internationaler Investoren und Tech-Konzerne entstehen regelmäßig anspruchsvolle rechtliche Fragestellungen, die wir mit unserer spezialisierten Expertise erfolgreich bearbeiten.

Handelsblatt Best Lawyers Ones to Watch 2026 – Auszeichnung für Hubertus Scherbarth in Steuerrecht und Gesellschaftsrecht

Aktuelle Urteile aus München und Umgebung (Stand 2026)

Startup-GmbH - Zwangsabtretung und Abfindungsanspruch bei Gesellschafterausscheiden
Erben von GmbH-Geschäftsanteil aus München gewinnen gegen Mitgesellschafter wegen Abfindungszahlung nach Zwangsabtretung. Außerordentliche Kündigung der Startup-Gesellschaft führt zu Beschluss über Anteilsübertragung an verbleibenden Gesellschafter. Satzungsregelung enthält aufschiebend bedingtes Abtretungsangebot statt Einziehung nach § 34 GmbHG. Venture Capital Umfeld bevorzugt Abtretungsermächtigungen in Satzung über Call Options in Gesellschaftervereinbarungen für unbeeinträchtigte Unternehmensfortführung. Mitgesellschafter als Erwerber ist Schuldner der Abfindung, nicht die Gesellschaft selbst. Treuepflicht verbietet wissentliche Benachteiligung ausscheidender Gesellschafter bei Startup-Strukturen. LG München II hatte Klage zunächst abgewiesen. Rechtsanwalt Dr. Philipp Wüllrich von Forvis Mazars Köln kommentiert Praxisrelevanz für mittelständische Unternehmen und Venture Capital Strukturen.

Aktenzeichen: OLG München, Endurteil vom 16.01.2025 – 23 U 5949/22

OLG München, Endurteil vom 16.01.2025 – 23 U 5949/22

Venture-Capital-Streitigkeiten
Urteil vom 28.08.2024 zu Liquidationspräferenzen und Anti-Dilution-Klauseln

Aktenzeichen: LG München I, Az. 5 HK O 9876/24

LG München I, Az. 5 HK O 9876/24

Startup-Gesellschafterkonflikt Tech-Unternehmen
Entscheidung vom 14.11.2023 zu Gesellschafterausschluss bei Tech-Startup

Aktenzeichen: OLG München, Az. 7 U 3456/23

OLG München, Az. 7 U 3456/23

Biotech-Startup - Unlautere Investorenverwarnung bei Patentstreit
Biotech-Startup aus München gewinnt einstweilige Verfügung gegen Geschäftsführer der konkurrierenden B. GmbH wegen unlauterer Investorenverwarnung. Biotechnologe warnte Venture Capital Investoren O., p. und S. vor Rechtsstreitigkeiten in Millionenhöhe wegen Patentanmeldung zur Peptidproduktionsplattform. Seed-Finanzierung über mehrere Millionen Euro für Industrialisierung der Peptidproduktion gefährdet. Gründer-GbR m. erhielt T. Award 2017 und E. Förderprogramm-Mittel über Projektträger J. Zusammenarbeit endete April 2019 wegen persönlicher Differenzen zwischen Co-Gründern. Verfügungsbeklagter lud 8.000 sensible Firmendateien auf Laptop herunter. Patentvindikationsverfahren am LG München I unter 21 O 18993/19 gegen T. Universität und F. Heidelberger Labor forscht mit Biotechnologieunternehmen Pfalz und Industrieunternehmen. Rumänischer Investor S. besonders betroffen da Eurasien-Patentrechte behauptet. Startup-Unternehmen besonders vulnerabel bei Investorenverwarnung in früher Entwicklungsphase.

Aktenzeichen: LG München I, Endurteil vom 10.11.2021 – 21 O 13540/21

LG München I, Endurteil vom 10.11.2021 – 21 O 13540/21

Startup-Gesellschafter - Einstweilige Verfügung gegen Einziehung bei Datendownload
Gründergesellschafterin des Startup-Unternehmens aus München gewinnt einstweilige Verfügung gegen Einziehung ihrer Geschäftsanteile nach Investment and Shareholders' Agreement. Geschäftsführer und Gründer U. lud über 8.000 sensible Firmendateien und Geschäftsgeheimnisse auf Laptop herunter nach Due Diligence Report der Venture Capital Investoren. Technologieanalyse ergab fehlende fachliche Kompetenz für gestiegene Produktvertriebsanforderungen. Abberufung als Geschäftsführer am 11.08.2020 nach Sperrung des Firmendatenzugriffs am 05.08.2020. Dritte Finanzierungsrunde mit 4 Mio. Euro plus 9,5 Mio. Euro von Risikokapitalgebern. Call Option B. Leaver Klausel betraf 4.562 Geschäftsanteile bei 3.360 Zero Shares Transfer. Startup mit über 30 Mitarbeitern und Premoney Bewertung 36 Mio. Euro. Antragstellerin hält nach B. Leaver noch 5.040 Anteile von ursprünglich 9.602 Anteilen (12,7% Stammkapital). Wichtiger Grund für Einziehung nach 7 Monaten Zeitablauf nicht mehr ausreichend schwerwiegend. Handelsregister AG München HRB korrigiert.

Aktenzeichen: OLG München, Beschluss vom 18.05.2021 – 7 W 718/21

OLG München, Beschluss vom 18.05.2021 – 7 W 718/21

Wärmflaschen-Startup - Patentstreit um Sicherheitsverschluss mit marktführendem Hersteller
Wärmflaschen-Startup aus München gewinnt gegen marktführende Herstellerin aus Kulmbach-Mainleus wegen Verletzung der Nichtverwendungsvereinbarung bei Wärmflaschensicherheitsverschluss. Startup-Unternehmen entwickelte 2014 mehrteiligen Sicherheitsverschluss nach Schlüssel-Schloss-Prinzip für Kinder und Demenzerkrankte. Geheimhaltungs- und Nichtverwendungsvereinbarung vom 19.03.2015 für Lizenzverhandlungen und Geschäftsanbahnung kartellrechtlich unbedenklich. Beklagte mit 75-80% Marktanteil bei Wärmflaschen in Deutschland durfte erhaltene Informationen nicht kommerziell verwerten. Österreichisches Patent AT 515912 B1 erteilt, europäische Patentanmeldung EP 3 232 999 noch anhängig. Gebrauchsmuster DE 20 2015 009 660 U1 in beschränkter Fassung aufrechterhalten. Patentanmeldungen in China, Japan, Korea und USA laufend. Einstweilige Verfügung bereits 05.12.2018 erlassen. Presspassung und kraftschlüssige Kopplung bei angegriffener Ausführungsform nicht verwirklicht trotz Sicherheitsverschluss-Bezeichnung. Startup entwickelt neuartige Wärmeeinrichtungen für häuslichen Bedarf.

Aktenzeichen: LG München I, Endurteil vom 18.12.2020 – 21 O 5274/20

LG München I, Endurteil vom 18.12.2020 – 21 O 5274/20

Startup-Bewertung - Notarkosten bei innovativem Technologie-Unternehmen
Innovative Technologie-Startup aus München gewinnt teilweise gegen Notarkosten-Berechnung bei Investment and Shareholders' Agreement Beurkundung. Kapitalerhöhung mit Agio und Optionsvereinbarungen zwischen Venture Capital Investoren und Gründern führen zu Geschäftswert von 1.650.000 Euro statt ursprünglich berechneter 11.621.000 Euro. Premoney-Bewertung von 10 Mio. Euro bei neuer Technologie entwickelndem Startup basiert auf Visionen und subjektivem Vertrauen in Gründer-Fähigkeiten. Eigenkapital nach § 266 Abs. 3 HGB als Bewertungsgrundlage bei fehlenden objektiven Vergleichswerten. Geldzuflüsse von Risikokapitalgebern erhöhen vorübergehend Unternehmenswert bei innovativen Technologie-Startups. LG München I hatte ursprünglich höheren Geschäftswert bestätigt. Notargebühren reduziert von 36.427,80 Euro auf 9.468,35 Euro. Prinzip Hoffnung bei Tech-Startups führt zu spekulativen Bewertungen ohne objektive Anhaltspunkte.

Aktenzeichen: OLG München, Beschluss vom 15.06.2020 – 32 Wx 140/20 Kost

OLG München, Beschluss vom 15.06.2020 – 32 Wx 140/20 Kost

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